Nach der letzten Anhebung im April ist nun neuerlich eine Anhebung der Kategoriebeträge fällig.

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Mit Mittwoch, 1. Juni steigen die mietrechtlichen Kategoriebeträge wieder. Sie stellen die Basismiete für Mietverträge dar, die zwischen 1. Jänner 1982 und 28. Februar 1994 abgeschlossen wurden. Wie Wohnrechtsexperte Christoph Kothbauer in seinem Newsletter berichtet, steigen die Kategoriebeträge nun für die Kategorie A von 3,80 auf 4,01 Euro, für die Kategorie B von 2,85 auf 3,01 Euro und für die Kategorien C und D brauchbar von 1,90 auf 2,00 Euro. Für D unbrauchbar steigt der Wert von 0,95 auf 1,00 Euro.

Anhebung im April betraf früheren Zeitraum

Die "mietrechtliche Wirksamkeit" der Erhöhung sei mit 1. Juni 2022 eingetreten, auch wenn die neuen Kategoriebeträge noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden, schreibt Kothbauer. (UPDATE: Dies wurde mittlerweile durchgeführt.) Der Grund dafür: Vor etwas mehr als einem Jahr war von der Bundesregierung das Mietzinsrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz (MPFLG) beschlossen worden, das die Valorisierung der Richtwerte und der Kategoriebeträge um ein Jahr verschob. Mit 1. April wurde sie dann, wie berichtet, durchgeführt.

Bei den Kategoriebeträgen, bei denen es (anders als bei den Richtwerten) eine Fünf-Prozent-Schwelle gibt, die definiert, wann angehoben werden muss, betraf die damalige Erhöhung den Zeitraum vor 2021. Denn bereits mit der Indexzahl für Dezember 2020 wäre die Fünf-Prozent-Schwelle überschritten worden. Die dann vorgesehene Anhebung fand aber eben nicht statt.

Richtwerte sind 2023 wieder dran

Der Kategoriesprung vom 1. April 2022 "reichte also gleichsam ins Vorjahr zurück". Und weil die Inflationsrate in den vergangenen Monaten enorm zugelegt hat, ist nun eben schon wieder eine Anhebung fällig.

Anders als im April betrifft das nun aber eben nur die Kategoriebeträge. Bei den Richtwerten gibt es keine Schwelle, ab der automatisch angehoben werden muss, sondern hier schreibt das Gesetz eine automatische Anhebung alle zwei Jahre per 1. April vor. Die nächste findet aber auch hier schon 2023 wieder statt, denn die Anhebung am 1. April 2022 war eben die aus 2021 verschobene.

Wirksam wurde die nunmehrige Anhebung der Kategoriebeträge laut Kothbauer am 1. Juni um null Uhr – und zwar eben auch ohne die vorherige Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. "Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber nicht noch auf die – nicht zuletzt auch verfassungsrechtlich – durchaus verwegene Idee kommt, die Erhöhung der Kategoriebeträge rückwirkend aufzuheben", kommentiert Kothbauer.

Wirksamkeit frühestens ab Juli

Mietzinserhöhungen bei bestehenden Kategoriemietverträgen können – sofern eine entsprechende Wertsicherungsvereinbarung besteht – ab der Mietzinsperiode Juli 2022 vorgeschrieben werden. "Das Erhöhungsbegehren hat schriftlich zu erfolgen und ist nach dem Eintritt der mietrechtlichen Wirksamkeit der Veränderung (also erst ab dem 1. Juni 2022) abzusenden." Das Schreiben muss aber spätestens am 21. Juni beim Mieter oder der Mieterin einlangen, um für Juli noch Gültigkeit zu entfalten.

Becher: "Gesetzliche Mietanhebungen aussetzen"

Für SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher geht damit "der Inflationsraubzug der Regierung weiter", wie sie in einer Aussendung schreibt. "Erst gestern hat die Regierung klargestellt, dass Sozialleitungen nicht indexiert werden. Kapitalerträge wie Mieteinnahmen werden hingegen munter weiter erhöht." Alleine in Wien seien davon rund 150.000 Haushalte betroffen. Auch die Betriebskosten würden dadurch neuerlich steigen, denn diese sind an den Kategoriebetrag der Kategorie A gekoppelt.

Becher erneuerte ihre Forderung, alle gesetzlichen Mietanhebungen bis zum Inkrafttreten einer umfassenden Wohnrechtsreform auszusetzen. "Gerade in diesem Inflationsumfeld eignet sich eine Reform besser für den fairen Ausgleich zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen als diese Erhöhungslawinen."

Von einem "Schlag ins Gesicht für alle Mieterinnen und Mieter in Österreich" sprach auch die Vorsitzende der Wiener Mietervereinigung, Elke Hanel-Torsch. "Jetzt befinden wir uns mitten in einer Teuerungsspirale. Steigen die Mieten, steigt dadurch wiederum die Inflationsrate. Wenn die Regierung weiterhin nichts unternimmt, steht uns in Kürze gleich die nächste Erhöhung ins Haus." (mapu, 1.6.2022)