Die Frist für die vier in Begutachtung geschickten Entwürfe endet in drei Wochen. Kritik an der Frist gibt es etwa von der SPÖ.

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Wien – Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) hat in Sachen Pflegereform die nächsten Schritte eingeleitet. Sein Ressort schickte am Mittwoch vier für die Reform notwendige Gesetze bzw. Novellen in Begutachtung. Mit der im Ministerrat bereits Mitte Mai fixierten Reform sollen die Pflegeberufe attraktiver werden – etwa durch Gehaltsboni. Auch die Ausbildung wird reformiert. Verbesserungen bringt die Reform auch beim Pflegegeld. Insgesamt soll das Paket – wie bei der Vorstellung der Reform am 12. Mai angekündigt – bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode eine Milliarde Euro schwer sein. Die Begutachtungsfrist für alle vier Gesetzesmaterien läuft bis 21. Juni.

745 Millionen Euro für Gehaltsboni und Ausbildungszuschüsse

Für die angekündigten Gehaltsboni für die Pflegeberufe wird ein "Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz" geschaffen. Der Bund stellt insgesamt 520 Millionen Euro für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung. Jeder einzelne Beschäftigte in der Pflege soll durch diesen Bundeszuschlag mehr Geld erhalten.

Auch die für die Ausbildung angekündigten monetären Zuschüsse werden gesetzlich geregelt – und zwar mit dem "Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz" (PAusbZG). Der Bund stellt den Ländern zu diesem Zweck insgesamt 225 Millionen Euro für drei Jahre zur Verfügung. Damit sollen zwei Drittel der entstehenden Kosten abgedeckt werden – das dritte Drittel haben die Länder zu tragen.

Wer eine Erstausbildung in einem Pflegeberuf an einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule, Fachhochschule oder in weiteren Lehrgängen macht, erhält demnach einen Ausbildungsbeitrag von zumindest 600 Euro pro Monat. Auszubildende an berufsbildenden Schulen erhalten 600 Euro pro Monat (für bis zu sechs Monate Pflegeassistenz-Praktikumszeiten). Dies gilt auch für die Ausbildung in Sozialbetreuungsberufen mit inkludierter Pflegeassistenz – "nach Maßgabe der verfügbaren Mittel auch für weitere sechs Monate", heißt es in der Aussendung.

Erweiterte Kompetenzen und erhöhte Erschwerniszulage

Erweitert werden auch die Kompetenzen für Kräfte in der Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz, novelliert wird dazu das Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuGK). Künftig soll diesen Fachkräften das Ab- und Anschließen laufender Infusionen weitgehend gestattet sein. Ebenso dürfen die Berufsgruppen künftig Maßnahmen zur Durchgängigkeit der Zugänge durchführen und diese auch entfernen. Pflegefachassistenten dürfen künftig darüber hinaus auch subkutane und periphervenöse Verweilkanülen legen, diese auch wechseln und entfernen. Auch die Verabreichung von subkutanen Injektionen und subkutanen Infusionen ist dieser Berufsgruppe künftig möglich.

Änderungen gibt es auch beim Bundespflegegeldgesetz: Für Menschen mit schweren psychischen Behinderungen wird der Wert des Erschwerniszuschlages wie geplant von 25 auf 45 Stunden pro Monat erhöht. Damit stehen künftig 20 Stunden zusätzlich pro Monat für die Pflege und Betreuung zur Verfügung. Ab Pflegestufe 4 gibt es einen "Angehörigenbonus": Selbst- oder weiterversicherte pflegende Angehörige erhalten damit eine jährliche Pflegegeld-Sonderzuwendung von 1.500 Euro ab dem Jahr 2023. Anspruchsberechtigt ist jene Person, die den größten Teil der Pflege zu Hause leistet.

Entfall der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe

Als "wesentliche Verbesserung" für Pflegegeldbeziehende sowie zur Unterstützung der Angehörigenpflege sieht die Regierung den Entfall der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld: Von dieser Maßnahme sollen rund 45.000 Personen profitieren, sie werden laut den Plänen 60 Euro pro Monat mehr erhalten. Darüber hinaus wird die Antragsfrist auf Pflegekarenzgeld auf einen Monat verlängert, auch wenn die Maßnahme bereits beendet wurde. Bei noch laufender Pflegekarenz wird die Frist zur Antragstellung auf bis zu zwei Monate verlängert.

Sozialminister Johannes Rauch erklärte dazu via Aussendung neuerlich, die Bundesregierung habe "das größte Reformpaket der letzten Jahrzehnte für die Pflege" zusammengestellt. Mit dem Paket werden die Rahmenbedingungen für jene Menschen, die in der Pflege arbeiten, verbessert.

ÖVP-Klubobmann August Wöginger sprach angesichts der Höhe von einer Milliarde von einem "beachtlichen Pflegepaket" – dieses solle allen, die in der Pflege arbeiten, "unsere besondere Wertschätzung für ihre Arbeit ausdrücken". Die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer betonte die Bedeutung für die Gleichstellungspolitik, da vor allem Frauen in Pflegeberufen tätig sind und auch die Angehörigenpflege zumeist von Frauen bestritten wird.

Kritik von SPÖ und FPÖ an kurzer Begutachtungsfrist

Kritik kam am Mittwoch neuerlich von SPÖ und FPÖ. Eine dreiwöchige Begutachtungsfrist für die Gesetze sei "unprofessionell und nicht nachvollziehbar", sagte SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch in einer Aussendung. "Zuerst kündigen sie fünf Jahre lang eine Reform an. Dann präsentieren sie ein Reförmchen auf zwei Seiten Pressepapier."

Kritik übte er auch daran, dass der Ausbildungsbeitrag von 600 Euro nicht als Einkommen zählt. Denn Betroffene seien weder kranken- noch pensionsversichert – "und damit können die Ausbildungsjahre nicht für die Pension angerechnet werden". Auch vermisst Muchitsch eine nachhaltige Finanzierung, ebenso eine Lösung bei den 24-Stunden-Pflegekräften und eine Entlastung bei den pflegenden Angehörigen.

"Ernüchtert" zeigte sich der freiheitliche Behindertensprecher Christian Ragger. Die Regierung habe den Pflegeexperten kein Gehör geschenkt – "und legt somit auch keine Nachbesserungen ihrer 'Reform' vor". Die Pläne seien nicht weitgehend genug, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und Angehörige in der häuslichen Pflege ausreichend zu unterstützen, sagte er. (APA, 1.6.22)