Komm-Austria-Vorsitzender Michael Ogris 2021 bei den Österreichischen Medientagen.

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Wien – Die Medienbehörde Komm Austria ist bis 10. Oktober 2022 turnusmäßig zu besetzen, wenn die reguläre Amtszeit von sechs Jahren ausläuft. Am Mittwoch hat das Bundeskanzleramt die fünf Jobs ausgeschrieben – für Vorsitz und Stellvertretung sowie drei Mitglieder.

Die Medienbehörde überwacht die Einhaltung von ORF-Gesetz und Gesetzen für private Video- und Audiomedien von TV bis Youtube – jedenfalls österreichische Angebote dort. Sie vergibt Lizenzen für privates Radio und Fernsehen via Antenne sowie Kabel und Satellit. Sie vergibt die Presse- und die Publizistikförderung. Die Komm Austria entscheidet teils in Senaten, teils entscheiden auch einzelne Mitglieder.

Im Oktober 2016 wurde Michael Ogris, schon seit 2004 der Leiter dort, zum Vorsitzenden wiederbestellt. Stellvertreterin ist seit 2016 Susanne Lackner. Weitere Mitglieder: Martina Hohensinn und Katharina Urbanek. Nach dem Tod von Michael Truppe rückte unter der Regierung von ÖVP und FPÖ Thomas Petz aus dem Justizministerium nach.

Juristen mit einschlägiger Berufserfahrung

Bewerbungen nimmt das Kanzleramt bis 1. Juli 2022 an. Anforderungen laut Ausschreibung sind etwa ein abgeschlossenes Jus-Studium oder ein rechts- und staatswissenschaftliches Studium sowie zumindest fünf Jahre juristische Berufserfahrung, "ausgezeichnete Kenntnisse des Verwaltungsverfahrens" und "mehrjährige Berufserfahrung in Rechtsbereichen, die zum Vollzugsbereich der Behörde zählen". Zudem etwa "gute Kenntnisse des österreichischen Medienmarktes und des öffentlich-rechtlichen Rundfunkwesens".

Das Monatsentgelt für den Vorsitzenden beträgt laut Ausschreibung 9.655,36 Euro brutto, für die Stellvertretung sind 7.977,09 Euro brutto ausgelobt. Mitglieder dürfen mit 7.305,79 Euro brutto rechnen.

Über die Besetzung der Medienbehörde entscheidet die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats, die formelle Bestellung übernimmt der Bundespräsident.

Die Medienbehörde – die alte oder spätestens die wie auch immer neu besetzte – muss sich auch mit einer Beschwerde gegen Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) beschäftigen: Die Universitätenkonferenz hat sich über Susanne Raabs Bestellung eines ORF-Publikumsrats beschwert, die nach Ansicht der Uniko "rechtswidrig" war. (fid, 1.6.2022)