Ab Ende Juni sollen alle Kassenärzte und Apotheken mit dem E-Rezept arbeiten.

Foto: SV & AUSTRIACARD

Schon jetzt unterstützt der größte Teil der Kassenärzte und Apotheker die Ausstellung und Einlösung elektronischer Rezepte. Noch im Lauf des Juni sollen alle an das System angebunden werden. Für sie und die Patientinnen und Patienten ist der Prozess rund um die Verschreibungen vollständig digitalisiert. Das soll einerseits mehr Sicherheit bei der Medikation gewährleisten und andererseits lästige Zettelwirtschaft vermeiden. In Österreich werden laut dem Portal "Deine Apotheke" jährlich 60 Millionen Papierrezepte ausgestellt, die nun größtenteils digital ersetzt werden sollen.

Das System wird bereits seit Ende 2021 ausgerollt. Zuvor gab es einen Testlauf in den Kärntner Bezirken Wolfsberg und Völkermarkt, wo zwischen Juni und September 33.000 Verschreibungen digital ausgestellt wurden. Laut der Konferenz der Sozialversicherungsträger stieß der Versuch auf viel positives Echo. Doch wie funktioniert das E-Rezept eigentlich? Und was ändert sich mit der Ausweitung im Vergleich zum bisherigen Prozedere?

Vorgezogener Start dank Pandemie

Die digitale Rezeptausgabe ist eine eigentlich schon länger geplante Funktion der Elektronischen Gesundheitsakte (Elga). Aufgrund des Ausbruchs der Corona-Pandemie wurde dieses Feature per Sonderregelung im Rahmen der schon länger bestehenden E-Medikation vorgezogen und im März 2020 – parallel zur Ausstellung von Krankenscheinen per Telefon – verfügbar gemacht. Sinn und Zweck war es damals, Ordinationsbesuche und die durch den Kontakt mit anderen Wartenden gegebene Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Potenzial dafür zeigte sich vor allem bei gängigen Verschreibungen wie Erkältungsmedikation sowie bei chronischen Erkrankungen und damit verbundenen regelmäßig benötigten Rezepten.

Gleichzeitig wurde damit begonnen, verschriebene Medikamente für einen Zeitraum von 18 Monaten ab Rezeptausstellung zu speichern. Möglich ist das, sofern man dafür in der Apotheke die E-Card einsteckt, auf freiwilliger Basis auch beim Erwerb frei erhältlicher Behandlungsmittel. Nach Ablauf der Speicherfrist werden Einträge automatisch gelöscht.

Friktionsfreie Abwicklung

Generell war für die Ausstellung elektronischer Rezepte per E-Medikation auch die Teilnahme an Elga Voraussetzung. Grundsätzlich ist es nämlich möglich, sich von einzelnen Funktionen oder dem gesamten System per Opt-out abzumelden. Am 1. Juli läuft die Sonderregelung aus und an die Stelle der digitalen Rezepte der E-Medikation tritt das E-Rezept. Die E-Medikation besteht in ihrer bisherigen Form zur Dokumentation von Medikation weiter.

Das E-Rezept ist allerdings kein Elga-Dienst, sondern läuft über die E-Card, über die auch Rezepte und ärztliche Verordnungen gespeichert werden. Eine Abmeldung ist nicht möglich, was aus verschiedenen Gründen auch schon von Datenschützern kritisiert wurde.

Das Prozedere läuft für Patientinnen und Patienten recht friktionsfrei. Seitens der Ärztin wird eine Verschreibung digital gespeichert. In der Apotheke lässt sich diese dann per E-Card oder durch Vorweisen eines QR-Codes via App oder eines zwölfstelligen Zeichencodes einlösen. Über die Weitergabe dieser einmalig verwendbaren Codes ist es auch möglich, Medikamente von Dritten abholen zu lassen.

Ärztinnen und Apotheker können offene und vergangene Verschreibungen sowie etwaige dokumentierte Käufe frei erhältlicher Medikamente weiter über die E-Medikation einsehen (sofern man nicht abgemeldet ist), als auch via E-Rezept. Auch die Speicherung können sie in beiden Diensten vornehmen. Das soll einen Check auf mögliche problematische Wechselwirkungen erlauben. Neu hinzu kommt, dass nun auch nachträgliche Änderungen durch den Apotheker verpflichtend gespeichert werden. Was allerdings noch fehlt ist die Digitalisierung von Rezepten, die von Privatärzten ausgestellt werden und derzeit nur im Rahmen der E-Medikation möglich ist. Dies soll aber nachgereicht werden.

Auch die Patientinnen und Patienten selber können stets nachsehen, welche Rezepte sie erhalten und eingelöst haben. Die entsprechende Übersicht wurde in das Onlineportal der Sozialversicherung, Meine SV, eingepflegt. In Zukunft, möglicherweise sogar schon ab Jahresende, sollen E-Rezepte auch im Ausland genutzt werden können. (gpi, 2.6.2022)

Update, 16:25 Uhr: Verschiedene Korrekturen und Klarifizierungen vorgenommen, insbesondere hinsichtlich der Unterscheidung E-Medikation und E-Rezept.