Wien – Der Presserat sieht in redaktionell wirkenden Beiträgen der "Tiroler Tageszeitung" über Aktionen von Handelsketten verdeckte Werbung. Nach Ansicht des Presserats-Senats 3 verstoßen die Beiträge gegen den Ehrenkodex in zwei Punkten: Er verbietet kommerzielle Einflussnahme auf redaktionelle Inhalte, zudem müsse Werbung von redaktionellen Beiträgen unterscheidbar sein.
Träume, Sticker, Sonntagsöffnung
Der Presserat moniert drei Beiträge der "TT": "Mit Bettwäsche von Hofer winken Träume", "Kika und Leiner an diesem Sonntag offen" und "Die 'Stickermania' von SPAR führt diesmal nach Atlantis", alle erschienen in der "Tiroler Tageszeitung" in der Rubrik "Menschen und Märkte".
Ein Leser kritisierte gegenüber dem Presserat, dass sich die Beiträge wie eine Presseaussendung des jeweiligen Unternehmens lesen würden. Folglich seien die Beiträge als Werbung mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen, so der Leser.
Die "Tiroler Tageszeitung" beziehungsweise ihr Verlag Moser Holding erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme an den Presserat, dass – von den Handelsketten – für die Beiträge weder Geld gezahlt noch andere Leistungen erbracht wurden. In diesem Teil der Zeitung würden Presseaussendungen von Unternehmen redaktionell verwertet, wobei deren Aussendern keine Mitsprachebefugnis zukomme, so der Rechtsanwalt der Moser Holding. Laut Presserat hat der Anwalt in der mündlichen Verhandlung nicht bestätigen können, "dass bei den oben genannten Beiträgen vom Medium zusätzliche bzw. eigenständige Rechercheschritte unternommen wurden".
"Werbebroschüre"
Nach Meinung des Senats könnten die Berichte ebenso "aus einer Werbebroschüre" stammen; die Leserinnen und Leser sollten "augenscheinlich dazu verleitet werden, die Filialen der anbietenden Handelsunternehmen aufzusuchen, um die angepriesenen Produkte zu erwerben".
Alle drei Beiträge beruhten auf Presseaussendungen der Unternehmen, deren Formulierungen "nahezu wortident" übernommen wurden, stellte der Senat des Selbstkontrollorgans der österreichischen Presse fest.
Eine bestimmte Rubrik in der Zeitung – wie "Menschen und Märkte" – reicht nach Ansicht des Presserats nicht als Kennzeichnung für werbliche Beiträge aus: "Es hätte eine klarere Kennzeichnung erfolgen müssen, z. B. durch die Bezeichnung als 'Werbung' oder 'Pressemitteilungen von Unternehmen'.
Nach Ansicht des Senats wurde "die aus medienethischer Sicht erforderliche Unterscheidung zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten im Sinne der Punkte 3 und 4 des Ehrenkodex missachtet. Die Leserinnen und Leser wurden in die Irre geführt."
Die "Tiroler Tageszeitung" wurde aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten. (red, 3.6.2022)