Im Whirlpool lauerte eine unsichtbare Gefahr.

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Gartenpartys halten gerne die eine oder andere Überraschung parat. Ein Vorfall, der sich 2016 in Niederösterreich abspielte, dürfte aber auch die erfahrenen Richterinnen und Richter am Obersten Gerichtshof erstaunt haben. Der Gast eines privaten Events hatte in einem Whirlpool gebadet. Kurz darauf erkrankte er an einer schweren Infektion.

Die Gesundheitskasse verlangte von den Gastgebern daraufhin satte 200.000 Euro – hauptsächlich für Behandlungskosten. Sie hätten den Pool nicht ordentlich gereinigt und damit die Erkrankung verursacht. Knapp sechs Jahre später können die Hausherren aufatmen: Laut dem Obersten Gerichtshof trifft sie keine Schuld (OGH 27.4.2022, 9 Ob 14/22g).

Legionellen im Abfluss

Die Gastgeber hatten rund 40 Gäste zu ihrer Party eingeladen. Die meisten davon badeten in einem größeren Becken, einer setzte sich in den Whirlpool. Dort lauerte eine unsichtbare Gefahr: Das Wasser war mit Legionellen verseucht, die sich am Ausflussventil sammelten. Der Gast infizierte sich und erlitt eine schwere Lungenentzündung.

Vor Gericht entbrannte schließlich ein Streit darüber aus, wie gründlich die Gastgeber den Whirlpool hätten reinigen müssen. Letztlich setzten sie sich durch. Laut dem Obersten Gerichtshof haben sie die Anweisungen der Betriebsanleitung zwar nicht nach Punkt und Beistrich befolgt, den Pool aber dennoch regelmäßig gewartet.

Dass sich im Wasser gefährliche Bakterien bildeten, sei für die Gastgeber schlicht nicht vorhersehbar gewesen. Sie durften davon ausgehen, dass eine regelmäßige Reinigung des Whirlpools eine Kontamination des Wassers verhindert. Die Gesundheitskasse bleibt daher auf den Behandlungskosten sitzen. (japf, 8.6.2022)