Sujet aus der GIS-WerbeKampagne 2020.

Foto: GIS Hannes Prudlo

Wien – Die GIS hat ihre Hausbesuche nach Lockdown-Phasen und Covid-Wellen wieder aufgenommen – auch wegen besonders hoher Abmeldungen in den ersten Monaten 2022. Die verstärkten Aktivitäten des GIS-Außendiensts sorgen auch für Irritationen, wie eine Userin dem STANDARD berichtet. Der Geschäftsführer der ORF-Tochter, Alexander Hirschbeck, vermutet ein Missverständnis – betont aber auf Anfrage, das beschriebene "Insistieren gehört keinesfalls zu unseren Standardvorgehensweisen".

DER STANDARD gibt die Schilderung der Userin über den Hausbesuch wieder und die Stellungnahme des GIS-Geschäftsführers dazu; DER STANDARD kann die Schilderung aber nicht überprüfen.

"Sehr fordernd und grenzwertig"

Die Userin berichtet vom Besuch eines GIS-Mitarbeiters um 20 Uhr. Sie habe das Gespräch als "sehr unangenehm" und "sehr fordernd und grenzwertig erlebt" – obwohl "sehr gut geschult, was er sagen kann und darf" auch sei er nicht unhöflich gewesen und habe sich sicher korrekt verhalten. Doch er sei "sehr dominant und fordernd" aufgetreten und habe sie "immer wieder streng ermahnt ihn ausreden zu lassen", das aber bei ihr nicht getan.

Das Gespräch, schildert die Frau, sei "auf drei Szenarien hinausgelaufen".

  • "Erstens ich melde gleich an der Tür einen Fernseher an, den es bei mir aber nicht gibt, was der Mitarbeiter aber partout nicht zur Kenntnis nehmen wollte."
  • "Zweitens lasse ich den mir unbekannten Mann als alleinstehende Frau in meine Wohnung, auch ins Schlafzimmer, damit er das überprüfen kann. Dies habe ich vehement abgelehnt, da ich das als eindeutige Grenzüberschreitung empfinde. Um 20 Uhr habe ich nicht einmal die Möglichkeit bei der GIS anzurufen und nachzufragen, ob das wirklich ein Mitarbeiter von ihnen ist und es daher als deutliches Sicherheitsrisiko für mich empfunden."
  • Als dritte Möglichkeit habe ihr der Mann präsentiert, dass "die Angelegenheit jetzt an eine andere Stelle weitergeleitet" werde – "und ich muss im schlimmsten Fall 2.000 Euro bezahlen".

Rechtlich könne das schon zutreffen, vermutet die Frau. Doch sie wunderte sich nach eigenem Bekunden, "welcher Druck hier in einem Tür und Angel Gespräch aufgebaut wird, immer auch mit dem Hinweis, dass alle meine Aussagen und die Weigerung den Mann in meine Wohnung zu lassen, gleich vermerkt und weitergeleitet werden."

"Informieren über das Rundfunkgebührengesetz"

DER STANDARD leitete die Angaben der Frau anonymisiert an GIS-Geschäftsführer Hirschbeck weiter und bat um Stellungnahme.

"Dass unser Außendienst einen nicht vorhandenen Fernseher anmelden wollte, ist für mich jetzt nicht nachvollziehbar. Scheinbar handelt es sich hierbei um ein Missverständnis", erklärt der GIS-Manager.

Anzumelden

Die Rechtslage schildert er so: "Nach dem Rundfunkgebührengesetz (RGG) hat jeder, der Rundfunkempfangsanlagen in Gebäuden betreibt beziehungsweise betriebsbereit hält, diese anzumelden. Aufgabe der GIS ist es, alle Rundfunkteilnehmer zu erfassen. Unsere Außendienstmitarbeiter sind sehr gut geschult und geben notwendige Informationen zum Rundfunkgebührengesetz. Natürlich werden auch Rundfunkempfangsanlagen angemeldet."

Kein Betretungsrecht

Hirschbeck bestätigt einmal mehr, dass man die GIS-Mitarbeiter nicht in die Wohnung lassen muss: "Unsere Außendienstmitarbeiter haben kein Betretungsrecht. Sie müssen sich zu Beginn des Gesprächs vorstellen und ausweisen. Oftmals werden sie aber, wenn der Rundfunkteilnehmer keine Geräte auf dem Standort betreibt, in die Wohnung eingeladen, um sich selbst davon zu überzeugen. Gerade in Zeiten von Covid-19 sind unsere Mitarbeiter:innen aber angehalten, Wohnungen nicht zu betreten."

"Insistieren kein Standard"

Der GIS-Manager betont: "Für uns ist der korrekte Außenauftritt unserer Mitarbeiter:innen und die dafür notwendigen Schulungsmaßnahmen sehr wichtig, daher benötigen wir Rückmeldungen wie diese. Ein wie im Mail beschriebenes Insistieren unserer Mitarbeiter:innen gehört keinesfalls zu unseren Standardvorgehensweisen."

Hirschbeck schlug der Userin via STANDARD eine persönliche Kontaktaufnahme für unmittelbares Feedback vor. Dann könne er den Mitarbeiter dazu befragen und "gegebenenfalls eine Nachschulung veranlassen". Die vom STANDARD darüber informierte Userin überlegte, verzichtete aber auf eine Kontaktaufnahme.

GIS zum Recheck noch erreichbar

Die Servicehotline der GIS hätte die Frau um 20 Uhr jedenfalls noch erreichen können, um sich nach der Identität des Mitarbeiters zu erkundigen, erklärt der Manager des ORF-Tochterunternehmens. Sie sei unter 0810 00 10 80 von Montag bis Freitag von 8 bis 21 und Samstag von 9 bis 17 Uhr erreichbar.

Auskunftspflicht

Und wie war das mit den 2.000 Euro? "Nach § 2 Abs. 5 Rundfunkgebührengesetz muss der GIS Auskunft erteilt werden, ob Rundfunkempfangsanlagen an einem Standort betrieben werden", erklärt Hirschbeck die Rechtslage: "Die Verweigerung der Auskunft kann zu einer Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde führen. Verwaltungsübertretungen nach § 7 Abs. 1 RGG sind mit einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro zu bestrafen", erklärt Hirschbeck auf Anfrage.

Die Userin hat – jedenfalls bis vorige Woche, einige Wochen nach dem Hausbesuch – nichts mehr von der GIS gehört. (fid, 7.6.2022)