Kundinnen und Kunden zahlen im Voraus so viel, wie sie am Jahresende voraussichtlich zahlen müssen.

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Frage: Warum rechnen Energieversorger über Vorschreibungen ab?

Antwort: Kundinnen und Kunden zahlen im Voraus so viel, wie sie am Jahresende voraussichtlich zahlen müssen. Sobald der Verbrauch für das vergangene Jahr fix ist, wird abgerechnet: Manchmal winkt eine Gutschrift, wenn der Energieversorger im Voraus mehr Geld verlangt hat, als der Kunde tatsächlich Strom verbraucht hat. Oder es kommt umgekehrt zu einer Nachzahlung, falls die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Strom bezogen haben.

Frage: Wie berechnen Energieversorger die Vorschreibungen?

Antwort: Energieversorger dürfen die Teilbeträge selbst berechnen, müssen dies laut Gesetz allerdings auf "sachliche und angemessene Weise" tun. Gemeint ist damit, dass die Vorschreibungen anhand der Marktpreise und des Verbrauchs im jeweils vorangegangenen Jahr festgesetzt werden. Bei neuen Kunden schätzen Energieanbieter den Verbrauch durch Vergleiche mit anderen Haushalten.

Frage: Kann ich auf niedrigere Vorschreibungen pochen?

Antwort: Sind die monatlichen oder vierteljährlichen Raten zu belastend oder stimmt der angenommene Verbrauch nicht mehr (weil etwa die Kinder ausgezogen sind), können Kundinnen mit den Anbietern auch niedrigere Raten vereinbaren. "Solche Dinge werden von den Energielieferanten in der Regel berücksichtigt", sagt Dorothea Herzele, Expertin der Arbeiterkammer.

Frage: Macht das auch Sinn?

Antwort: Es ist zumindest Vorsicht geboten: Wer niedrigere Teilbeiträge vereinbart, hat zwar niedrigere laufende Kosten, mitunter drohen aber Nachzahlungen. Hohe Vorschreibungen haben also einen Vorteil: Sie schützen Kundinnen und Kunden vor einer heftigen Nachzahlung bei der nächsten Jahresabrechnung. Verbraucher können natürlich auch freiwillig höhere Vorauszahlungen leisten, wenn absehbar ist, dass die Preise weiter steigen.

Frage: Können zu hohe Abschreibungen dennoch problematisch sein?

Antwort: Ja, die Arbeiterkammer hat zuletzt gewarnt, dass vor allem Kundinnen und Kunden von kleineren Energielieferanten aufpassen sollten, wenn die Teilbeträge stark erhöht werden. Denn gehen die Unternehmen in Insolvenz – was mitunter bereits der Fall war –, wird das zu viel bezahlte Geld Teil der Konkursmasse. Verbraucher bekommen dann nur noch einen Teil davon zurück. (Jakob Pflügl, 7.6.2022)