Ende Mai geht bei der Fluglinie KLM gar nichts mehr. Zwei Tage lang verkauft sie keine Tickets mehr für Flüge ab Amsterdam. In der ersten Juniwoche kommt es noch heftiger: Die Airline befördert vorübergehend keine Passagiere aus europäischen Städten nach Amsterdam. Ganz ähnlich geht es auf britischen Flughäfen zu. British Airways strich zuletzt täglich mehr als 100 Flüge. Der Grund für beide Maßnahmen ist ein und derselbe: Die Kapazitäten der Flughäfen und jene der Airlines sind komplett ausgeschöpft. In der Luftfahrt fehlt es derzeit überall an Personal, nicht nur über den Wolken und beim Bodenpersonal, auch bei den Sicherheitskontrollen. Überall in den Flughäfen trifft man wieder wie vor der Pandemie auf frustrierte Reisende. Und wie sieht es mit den Preisen aus?

Am Flughafen von Amsterdam sind die Kapazitätsgrenzen derzeit erreicht.
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Die Flugticketpreise für Auslandsreisen lagen im April um 45 Prozent höher als im Vorjahr, rechnet die Statistik Austria vor. Verantwortlich dafür sind zum einen gestiegene Kerosinpreise, zum anderen spielt die rasant gewachsene Nachfrage eine Rolle bei der Preisbildung. Seit der Ankündigung von Lockerungen der Corona-Maßnahmen in den Urlaubsländern und teilweise auch in den Flugzeugen selbst sind Flugreisen wieder deutlich gefragter. Doch sind die Preise tatsächlich so flächendeckend explodiert wie etwa bei den Mietwagen? Ein vor kurzem durchgeführter Preisvergleich des STANDARD von Bahn- mit Flugtickets legt zumindest nahe, dass Flugtickets für einzelne Ferienziele unverhältnismäßig teuer sein können, wenn man auf ein bestimmtes Datum fixiert ist.

Wir haben noch einmal einen aktuellen Gegencheck zu dieser Testbuchung gemacht und sind dabei zu einem überraschenden Ergebnis gekommen: Auch wer jetzt erst für August bucht, kommt an viele Ziele noch immer sehr günstig – wer Umweltaspekte und soziale Standards miteinkalkuliert, muss sogar sagen: immer noch zu billig. Analog zum Preischeck für Mietwagen im Zeitraum 6. bis 13. August kostet ein Flugticket laut Preisvergleich mit Skyscanner für Chania (Kreta) nämlich derzeit € 397 mit Austrian und Agean, wobei man beim Rückflug umsteigen muss und trotzdem noch eine akzeptable Gesamtflugzeit zusammenbringt; nach Palma de Mallorca und retour geht's mit einer schnellen Direktverbindung von Ryanair schon ab € 226. Und direkt nach Catania (Sizilien) kommt man inklusive Rückflug von Wizz Air sogar schon um € 130. Von Preisexplosion kann also keine Rede sein. Aber auch beim Fliegen können diesen Sommer einige Tipps nicht schaden, um entspannter ans Ziel zu kommen oder da und dort Kosten zu sparen.

Je nach Reiseziel ist die Wahrnehmung sehr subjektiv, ob Flüge überteuert sind. Nach Catania auf Sizilien und retour kommt man derzeit jedenfalls um € 130.
Foto: Imago / Stefan Trappe

Frage: Was tun, wenn der Flug zu meinem bevorzugten Reiseziel heuer besonders teuer ist?

Antwort: Da hilft nur eines: flexibel bleiben im Kopf und bei den Zielen. Wer beim Reisezeitraum keine Wahl hat (das ist bei Angestellten, die sich Urlaub nehmen müssen, fast immer der Fall), sollte man alternative Reiseziele prüfen. Das bedeutet nicht automatisch, dass nur weniger attraktive Ziel übrigbleiben, wie die Testbuchung oben belegt. Oft kann aber schon ein Tag Flexibilität beim Flug eine deutliche Preisreduktion bedeuten. Wer etwa nicht am Samstag oder Sonntag zurückfliegt, sondern erst montags, spart meist Kosten. Der Freitag ist übrigens bei vielen Destinationen statistisch gesehen der günstigste Tag für den Hinflug.

Frage: Wie finde ich heraus, an welchen Tagen die Flüge günstiger sind?

Antwort: Portale für den Flugpreisvergleich sowie viele Airlines direkt bieten Monatsübersichten mit Tagesflugpreisen an. Daran kann man einfach ablesen, wann der Hin- und wann der Rückflug am günstigsten ist. Wer sich hier Flexibilität leisten kann, spart in der Regel am meisten beim Gesamtpreis.

Frage: Wo liegt weiteres Einsparungspotenzial?

Antwort: Vor allem bei den "Zusatzleistungen" wie dem Transport von Gepäck. Das Bordgepäck macht inzwischen fast ein Drittel des Umsatzes der Airlines aus, wie aus einer aktuellen Untersuchung von 100 Fluglinien hervorgeht. Die Extrakosten für aufgegebene Koffer haben sich seit 2014 verdreifacht. Es zahlt sich also aus, bereits beim Flugpreisvergleich zu berücksichtigen, wie viel die Airlines extra fürs Gepäck verrechnen. Auch sollte man sich bereits bei der Online-Flugbuchung entscheiden, ob man (mehr) Gepäck mitnehmen möchte. Wer das erst am Flughafen tut, bezahlt dafür ein Vielfaches.

Das Bordgepäck macht mittlerweile fast ein Drittel der Einnahmen der Airlines aus.
Foto: Imago / Stefan Zeitz

Frage: Wie kann ich aktuell verhindern, dass mein Flug kurzfristig gecancelt oder verschoben wird?

Antwort: In Wirklichkeit gar nicht. Derzeit sind es bei weitem nicht nur die "Billigairlines", die Flüge oft kurzfristig – wegen Personalmangels, Überlastung der Flughäfen oder Unwirtschaftlichkeit – absagen. Die Annullierung oder Verschiebung ist aber meist mit Fluggastrechten verbunden. Laut den Rechtsexperten der Plattform Flightright sind einige dieser Rechte auch unabhängig vom Grund der Flugstreichung, wie beispielsweise das Recht auf Erstattung des Flugpreises oder alternativ eine Umbuchung. Ist der Flug nach Annullierung durch die Fluggesellschaft nutzlos geworden, kann der Fluggast die vollständige Erstattung des Tickets und zusätzlich eine Entschädigung fordern. Das Recht auf Entschädigung besteht aber nur dann, wenn die Fluggesellschaft den Flug innerhalb weniger als 14 Tagen vor Abflug annulliert hat. Die Airlines können sich allerdings vom Entschädigungsanspruch befreien, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen und die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben. Dazu zählen Streiks der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals sowie Unwetter.

Flüge werden aktuell häufig und von fast allen Airlines auch kurzfristig annulliert.
Foto: APA / Marcel Kusch

Frage: Was, wenn ich mein Recht nicht durchsetzen kann?

Antwort: In den meisten Fällen haben sich die Airlines – auch die "Billigflieger" – in den vergangenen Monaten nach Annullierungen kooperativ gezeigt bei der Erstattung des Flugpreises. Wer nicht zu seinem Recht kommt, kann sich an die Agentur für Passagier- und Fluggastrechte wenden. Bei Auskünften die Rechtslage betreffend oder ob Ansprüche auf Erstattung bestehen, wendet man sich am besten an das Europäische Verbraucherzentrum in Österreich. Darüber hinaus gibt es kommerzielle Agenturen, die teilweise gegen Provision den Rechtsanspruch durchsetzen, darunter eben Flightright oder Fairplane. (Sascha Aumüller, 13.6.2022)