Statt einer Quarantäne könnte nach einem positiven Testergebnis zukünftig das Betreten von Arbeitsorten, das Benutzen von Verkehrsmitteln sowie die Teilnahme an Zusammenkünften verboten werden.

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Wien – Der Gesundheitsausschuss hat am Mittwoch mit den Stimmen von ÖVP und Grünen zahlreiche Neuerungen im Epidemiegesetz und im Covid-Maßnahmengesetz auf den Weg gebracht. Um die Gesundheitsbehörden zu entlasten, soll der Gesundheitsminister künftig Verkehrsbeschränkungen allgemein per Verordnung festlegen dürfen. Die Gesetzesänderung betrifft nicht die Absonderung von bestätigten Fällen.

In der Kontaktnachverfolgung sollen Gesundheitsbehörden künftig zu Spitzenzeiten priorisieren und einschränken dürfen. Weitere Corona-bedingte Sonderregelungen werden bis Ende des Jahres verlängert.

Allgemeine Verkehrsbeschränkungen durch Verordnung

Eine wesentliche Änderung betrifft die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden. Die Omikron-Welle im Frühjahr habe gezeigt, dass die Fallabklärung bei sehr hohen Infektionszahlen an ihre Grenzen stoße. Eine durchgängige Kontaktnachverfolgung sei auch bei mehr Ressourcen nicht möglich. Deshalb sollen Gesundheitsbehörden künftig die Fallabklärung einschränken und priorisieren dürfen – allerdings nur, wenn sie den Aufwand objektiv nicht bewältigen können, etwa während Spitzen von Infektionswellen.

Ebenfalls neu ist, dass der Gesundheitsminister künftig Verkehrsbeschränkungen allgemein per Verordnung verfügen darf. Bislang wurden Personen nur individuell per Bescheid in ihrem Verkehr mit der Außenwelt beschränkt oder abgesondert. Die Erfahrungen mit der Omikron-Variante hätten gezeigt, dass bei milden Krankheitsverläufen auch Verkehrsbeschränkungen ausreichen können. Statt einer gänzlichen Absonderung gelten dann Auflagen für das Betreten gewisser Orte, etwa das Tragen einer Maske oder das Einhalten eines Abstands.

Mit der allgemeinen Verordnung von Verkehrsbeschränkungen will man auch auf den Umstand reagieren, dass in der Vergangenheit Absonderungsbescheide oft nicht rechtzeitig ausgestellt werden konnten. Auch die Einführung von automatisiert erstellten Absonderungsbescheiden bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses soll hier künftig helfen.

Nicht in Begutachtung

SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher ärgert sich vor allem über die Vorgangsweise der Koalition. Auch am Mittwoch habe das Gesundheitsministeriums wieder umfangreiche Änderungen im Epidemiegesetz vorgelegt, die nicht in Begutachtung gewesen seien. Die Änderungen enthielten weitreichende Verordnungsermächtigungen und auch datenschutzrechtlich relevante Bestimmungen: "Das ist dieser Regierung egal, es wird einfach durchgepeitscht."

Übles ahnt der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak. Er hat den Verdacht, dass über den Abänderungsantrag die Regierung mittels der Verkehrsbeschränkungen eine indirekte Impfpflicht umsetzen wolle. (APA, 8.6.2022)