Zuvor hatte eine Britin, die seit Jahrzehnten in Frankreich wohnt geklagt, weil sie ihr Wahlrecht bei den französischen Kommunalwahlen verloren hatte.

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London/Luxemburg – Briten dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr an Kommunalwahlen in EU-Ländern teilnehmen. Das oberste Gericht der EU verwies zur Begründung am Donnerstag in einem Urteil auf den Brexit. "Dabei handelt es sich um eine automatische Folge der souveränen Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Union auszutreten", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

EU-Bürger, die ihren Wohnsitz in einem anderen Land der Union haben, können an den dortigen Kommunalwahlen teilnehmen. Hintergrund des Urteils ist die Klage einer Britin, die seit 1984 in Frankreich wohnt. Nach dem Brexit wurde sie von der Teilnahme an den französischen Kommunalwahlen im März 2020 ausgeschlossen. Da sie seit mehr als 15 Jahre im Ausland lebt, hat sie auch das Recht verloren, an den britischen Wahlen teilzunehmen, wie aus Angaben des Europäischen Gerichtshofs hervorgeht. Das jetzige Urteil gilt jedoch auch für diesen Fall. (APA, 9.6.2022)