Drei mal so viele Schülerinnen und Schüler wie in den Jahren zuvor wurden dieses Schuljahr zumindest vorübergehend nicht in der Schule unterrichtet.

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Der Ferienstart an Österreichs Schulen ist bereits in Reichweite. Bevor es jedoch soweit ist, steht für jene Schülerinnen und Schüler, die Zuhause unterrichtet wurden, sogenannte Externistenprüfungen an. Das heißt, sie müssen an regulären Schulen unter Beweis stellen, dass sie den Stoff des Schuljahres beherrschen. Und von diesen gibt es nun doch weniger als erwartet: Wie neue Zahlen zeigen, sind im Laufe des Schuljahres 40 Prozent aller abgemeldeten Kinder wieder an die Schulen zurückgekehrt, berichtet das Ö1-Morgenjournal.

Widerstand gegen Maßnahmen

Das Schuljahr 2021/2022 war mit Blick auf die Abmeldungen ein Ausreißer: Rund 7.500 Pflichtschülerinnen wurden vor dem Herbst für den häuslichen Unterricht abgemeldet. Das waren dreimal so viele wie die Jahre zuvor. Als mögliche Gründe orteten die Schulbehörden Widerstand gegen Corona-Schultests und die Maskenpflicht, die erst mit Anfang Juni eingestampft wurden.

Auf die Bundesländer verteilen sich die schulischen Rückkehrer wie folgt: In Wien wurden zu Beginn des Schuljahres 870 Kinder abgemeldet, 370 kehrten im Laufe des Schuljahres wieder zurück. Oberösterreich verzeichnet dieselbe Zahl an Rückkehrerinnen bei anfänglich 1.400 Abmeldungen. In Niederösterreich waren es über 2.000 abgemeldete Schüler, von denen zwanzig Prozent wieder zurückkehrten. In der Steiermark werden die Zahlen aktuell noch erhoben, in den anderen Bundesländern waren sie vergleichsweise niedrig.

Zeugnisse Schulen vorbehalten

Dass Schulabmeldungen überhaupt möglich sind, geht darauf zurück, dass eine Unterrichts-, aber keine Schulpflicht gilt. Zwar können Kinder daheim oder an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht unterrichtet werden, dort dürfen aber keine Schulzeugnisse vergeben werden. Aus diesem Grund müssen alle abgemeldeten Kinder eine Externistenprüfung am Ende des Schuljahres ablegen. Bestehen sie diese Prüfung nicht, müssen sie das Schuljahr wiederholen – dann allerdings an der Schule. Eine Neuerung gibt es heuer auch bei den Abmeldungen für das Schuljahr 2022/2023: Waren diese zuvor noch bis in den Herbst möglich, muss diese nun Ende des Schuljahres erfolgen. (etom, 11.6.2022)