Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte Sony Interactive Entertainment wegen deren Allgemeiner Geschäftsbedingungen für die Playstation geklagt, woraufhin das Oberlandesgericht Wien 40 Klauseln als unzulässig erkannte – nicht rechtskräftig.
Zahlreiche Mängel
Abgestraft wurde unter anderem der Verfall von Guthaben, die automatische Umwandlung von Gratis-Abos in gebührenpflichtige Abos bei nicht rechtzeitiger Kündigung sowie Haftungsvorschriften der Eltern, so der VKI.
"Das Urteil sorgt für Klarheit hinsichtlich unterschiedlichster Fragestellungen bei Online-Diensten und Videospielen. Von besonderer Relevanz ist das Urteil vor allem auch deswegen, da andere Spieleplattformen und Online-Dienste zum Teil sehr ähnliche Klauseln haben", so der VKI am Dienstag in einer Aussendung. (APA, 14.6.22)