Aktuelle Verdachtsmomente gegen den zertifizierten Outdoor-Guide gebe es nicht, versicherte die Vizepräsidentin des Alpenvereins.

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Wien – Ein umstrittener Feriencamp-Betreiber, der ungeachtet einer mittlerweile getilgten, 2010 erfolgten Vorstrafe wegen Kindesmissbrauchs in Ostösterreich mehrtägige Feriencamps für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren anbietet, war auch für den Österreichischen Alpenverein (ÖAV) tätig. Der zertifizierte Outdoor-Guide und Kletterlehrer hat bis vor kurzem für eine Sektion Kurse für Kinder im Alter zwischen acht und zwölf Jahren gegeben.

Zu Übergriffen oder Verdachtsfällen sei es dabei nach derzeitigem Wissenstand nicht gekommen, versicherte ÖAV-Vizepräsidentin und Bundesjugendleiterin Nicole Slupetzky Dienstagmittag im Gespräch mit der APA. Der Mann habe nicht auf Hauptvereinsebene, sondern für eine Sektion ehrenamtlich insgesamt vier Outdoor-Kurse geleitet, den letzten im vergangenen Mai. Erst in der Vorwoche habe man im Zuge von Medienberichten Kenntnis von dessen Vorleben erlangt. Die Zusammenarbeit wurde mittlerweile beendet.

Überprüfung von Ehrenamtlichen vom Gesetzgeber gefordert

Wie Slupetzky betonte, hat der ÖAV bereits vor etlichen Jahren im Sinne des Gewaltschutzes ein Präventionskonzept erarbeitet, dem man sich verpflichtet fühle: "Wir beschäftigen uns schon lange und intensiv damit. Wir versuchen alles, um vor allem Übergriffe auf Kinder zu verhindern." Dessen ungeachtet sei es dem ÖAV als ehrenamtlichem Verein mit 11.000 freiwilligen Mitarbeitern, davon rund 2.000 in der Kinder- und Jugendarbeit, in der Praxis unmöglich, jeden einzelnen Mitarbeiter auf Unbedenklichkeit zu überprüfen, zumal im konkreten Fall die getilgte Vorstrafe des Mannes im Strafregister gar nicht aufgeschienen wäre. "Man sollte daher die Überprüfung, ob ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit ein einwandfreies Vorleben aufweisen, im Sinne des Opferschutzes nicht uns Vereinen umhängen", sagte die ÖAV-Vizepräsidentin.

Slupetzky sieht vielmehr den Gesetzgeber in der Pflicht. Sie sprach sich für ein grundsätzliches Berufs- und Tätigkeitsverbot in der Kinder- und Jugendarbeit für wegen Kindesmissbrauchs und ähnlicher Delikte Vorbestrafte aus: "Wir brauchen ein Mittel, das Kinder und Jugendliche schützt." Der ÖAV werde aus gegebenem Anlass sein Präventionskonzept evaluieren und nachbessern und auf einem aktuellen Strafregisterauszug bestehen, "aber grundsätzlich sollte eine Verurteilung im Missbrauchsbereich dazu führen, dass eine Person nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein darf. Damit wäre uns wirklich geholfen." (APA, 14.6.2022)