Husein geht in Aserbaidschan derzeit nicht in die Schule, weil er erst im Herbst eingeschult wird.

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Der 13-jährige Husein S., der im Februar gemeinsam mit seiner Familie nach Aserbaidschan abgeschoben worden ist, erhält kein Schülervisum. Er darf somit nicht nach Salzburg zurückkehren, wo der Nachwuchstischtennisspieler seit sechs Jahren lebte und die Mittelschule besuchte. Das Amt für öffentliche Ordnung hat vergangenen Freitag den Antrag schriftlich abgewiesen. Gegen den Jugendlichen liegt seit Mitte Mai ein auf zwei Jahre befristetes, rechtskräftiges Einreiseverbot vor.

Begründet werde das Einreiseverbot damit, dass die Familie nicht freiwillig das Land verlassen habe, erklärt Walter Windischbauer, der Obmannstellvertreter des Tischtennisvereins UTTC Salzburg, der Husein S. bei dem Verfahren unterstützt. Die Familie hätte noch auf die Entscheidung über das humanitäre Bleiberecht gewartet, die ihnen am Tag der Abschiebung ausgehängt worden sei. "Man kann doch einem 13-Jährigen nicht vorwerfen, dass er nicht freiwillig ausreist", argumentiert Windischbauer. Er habe nun zwei Wochen Zeit, eine Stellungnahme abzugeben, was er nach Rücksprache mit einem Anwalt auch tun werde. "Das möchte ich nicht unbekämpft und unkommentiert lassen."

Husein S. lebte sein halbes Leben in Salzburg, spricht fließend Deutsch und war bestens integriert. Die Unterstützer des Burschen in Salzburg hätten bereits seinen Alltag durchgeplant und abgesichert. Eine Familie hätte den Schüler aufgenommen und betreut. Bei Eltern anderer Kinder aus dem Tischtennisverein hätte er Mittagessen und Hilfe bei den Hausaufgaben bekommen. 7.200 Euro wurden bei einer Spendenaktion gesammelt. Mit dem Geld hätte Husein seine Mutter in den Ferien besuchen und die Reisekosten bezahlt werden können. 14.300 Menschen unterzeichneten eine Onlinepetition für die Rückkehr der Familie.

Kindeswohl nicht beachtet

Der Fall des 13-Jährigen hat für harsche Kritik der Kindeswohlkommission gesorgt. Durch die Abschiebung wurde Husein mitten im Schuljahr aus seinem Leben gerissen. Das stehe in krassem Widerspruch zu den Kindeswohlbericht-Empfehlungen, sagte die Leiterin der Kommission, Irmgard Griss. Sie forderte gemeinsam mit dem Kinderpsychiater Ernst Berger eine permanente Kindeswohlkommission bei Verwaltungsverfahren, die auch Justizministerin Alma Zadić (Grüne) befürwortete.

Husein wird Ende Juni 14 Jahre alt. In Aserbaidschan geht er nicht zur Schule, weil er erst im Herbst eingeschult werde. Er habe zwar die Sprache gelernt, tue sich aber schwer mit der Schrift, die er noch nicht erlernt habe, schildert Windischbauer. Der Jugendliche würde also einige Schuljahre nachholen müssen. Er habe keine Freunde und könnte nur in der 300 Kilometer entfernten Hauptstadt Baku weiter in einem Verein Tischtennis spielen. (Stefanie Ruep, 13.6.2022)