Die damalige Kanzlerin Merkel forderte im Februar 2020 bei einem Pressetermin in Südafrika, die Wahl des kurzzeitigen Ministerpräsidenten Kemmerich rückgängig zu machen.

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Karlsruhe – Nach einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts hat die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre Neutralitätspflicht verletzt, als sie die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich mit den Stimmen von CDU und AfD "unverzeihlich" nannte. Damit hatte die Klage der AfD gegen die Altkanzlerin Erfolg. Merkel hatte die Kritik im Rahmen einer Pressekonferenz in Südafrika im Februar 2020 geäußert, einen Tag nach der umstrittenen Wahl in Thüringen.

Sie hatte auch gefordert, die Wahl rückgängig zu machen. Kemmerich trat wenig später von seinem Amt zurück. Der FDP-Kandidat Thomas Kemmerich wurde im dritten Wahlgang in Thüringen zum Ministerpräsidenten gewählt, nachdem in den Wahlgängen zuvor der Linken-Politiker Bodo Ramelow gescheitert war. Im dritten Wahlgang genügte dann die einfache Mehrheit der Stimmen. Kemmerichs Mehrheit kam mit den Stimmen von FDP, CDU und AfD zustande. Die AfD wird im Thüringer Landtag von Björn Höcke geführt, der laut Bundesverfassungsschutz als Rechtsextremist gilt.

Merkel: Gegen Grundüberzeugung der CDU

Die Wahl eines Ministerpräsidenten mithilfe der AfD hatte in Deutschland und im Ausland großes Aufsehen erregt. Angela Merkel befand sich zu diesem Zeitpunkt auf einer Südafrika-Reise. Am Folgetag der Thüringer Ereignisse gab Merkel eine Pressekonferenz in Pretoria, die sie mit einer "Vorbemerkung aus innenpolitischen Gründen" einleitete. Sie sprach von einem "einzigartigen Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung der CDU" und auch von ihr gebrochen habe, dass keine Mehrheiten mit den Stimmen der AfD gewonnen werden sollen. Der Vorgang sei "unverzeihlich", und das Ergebnis müsse rückgängig gemacht werden. Sie schloss ihr Statement mit den Worten "Es war ein schlechter Tag für die Demokratie".

Deutsche Regierungsmitglieder müssen ein Neutralitätsgebot beachten. Sie dürfen in ihrer Funktion nicht in den politischen Wettbewerb eingreifen und müssen sich als Organe des Staats in der Öffentlichkeit neutral verhalten. (APA, red, 15.6.2022)