Im Juni 2020 war Thomas Schmid noch Öbag-Chef – und leistete der Ladung in den U-Ausschuss Folge. Weitere Versuche blieben erfolglos.

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Er ist das Bindeglied zwischen zahlreichen ÖVP-Affären – und ohne sein nicht gelöschtes Backup wäre das Land heute ein anderes: Thomas Schmid, einst Generalsekretär im Finanzministerium und dann Chef der Staatsholding Öbag, wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in zahlreichen Verfahren als Beschuldigter geführt. Doch während die Justiz mit Schmid kommunizieren kann, stellt sich die Situation für den ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss anders dar.

Absage, Umzug

Seit dessen Arbeitsbeginn im Winter versucht die Opposition, Schmid zu laden. Das gestaltet sich zusehends als Posse: Zuerst soll Schmid zwar eine Ladung an seine Wiener Adresse zugestellt worden sein, darauf folgte jedoch eine Absage: Schmid sei im Ausland, hieß es. Dorthin verzog er dann, bevor eine neue Ladung zugestellt werden konnte.

Der U-Ausschuss forderte nun durch Beschlüsse der Opposition alle möglichen Stellen auf, Schmid ausfindig zu machen: Der Wiener Bürgermeister sollte ebenso wie das Finanzministerium oder das Außenministerium prüfen, ob irgendeine neue Adresse von Schmid in anderen Datenbanken auftauchte. Fündig wurde man in den Niederlanden, bei der österreichischen Botschaft in Den Haag.

"Wohnungstür nicht geöffnet"

Diese beauftragte wiederum einen niederländischen Vertrauensanwalt, der seinerseits einen niederländischen Gerichtsvollzieher einschaltete. Aber: "Der Gerichtsvollzieher konnte die niederländische Meldeadresse von MMag. Schmid eruieren und unternahm einen ersten Versuch einer persönlichen Zustellung. An der Meldeadresse (…) wurde jedoch die Wohnungstür nicht geöffnet." Nun wird der Gerichtsvollzieher vor Ende Juni – Schmid ist am 30.6. geladen – zwei weitere Versuche unternehmen. Laut niederländischem Recht gilt ein Dokument als zugestellt, wenn der Gerichtsvollzieher dieses "in einem verschlossenen Kuvert mit Dringlichkeitshinweis in den Postkasten des Betreffenden" einwirft – laut österreichischer U-Ausschuss-Verfahrensordnung reicht das aber nicht aus.

Die österreichische Botschaft in den Niederlanden will nun wissen, wie im Fall eines erfolglosen Zustellungsversuchs "zu verfahren" sei: "Ergänzend teilt die österreichische Botschaft Den Haag mit, dass die Nachschau in allen der Botschaft und dem Vertrauensanwalt zugänglichen Registern keinerlei Aufschlüsse über den Aufenthaltsort von Schmid brachte. Ebenso gab es keinerlei Kontakt mit ihm."

Auch Zeugenaussagen vor Gericht hat Schmid abgesagt, zuletzt erst diesen Montag. Seine Ladung bei der WKStA nahm Schmid vor einigen Wochen jedoch wahr – auch deshalb denkt die Opposition, er wolle sich dem U-Ausschuss absichtlich "entziehen". Schmids Anwalt Thomas Kralik will dazu nichts sagen. (fsc, 20.6.2022)