Die Commerzialbank wird die Gerichte wohl noch länger beschäftigen.

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Wien – Die Kundschaft der Commerzialbank Mattersburg hat laut Verwaltungsgerichtshof im Verfahren der Finanzmarktaufsicht (FMA) kein Recht auf Akteneinsicht (VwGH Ra 2021/02/0251). Die Behörde hatte die Bank Mitte Juli 2020 zwangsweise geschlossen. Ein Kunde verlangte daraufhin Einsicht in alle Akten und die Kontaktdaten der eingesetzten Aufsichtsperson.

Da sich die FMA weigerte, die Informationen herauszugeben, zog der Antragsteller vor das Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Dort bekam er vorläufig recht. Die Bestimmung im Bankwesengesetz, die die Zwangsschließung von Banken regelt, sei explizit auch "im Interesse der betroffenen Gläubiger erlassen worden". Ihnen komme daher eine Parteistellung und somit Akteneinsicht zu.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sah das in seiner Entscheidung nun anders: Die Norm sei im Sinne eines "kollektiven Gläubigerschutzes" zu verstehen. Für einzelne Kunden ließen sich keine Rechte ableiten. (japf, 22.6.2022)