Vor dem Parlament demonstrierten Menschen für das Selbstbestimmungsrecht der maltesischen Frauen über ihr Leben.

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Valletta – Eine US-Touristin musste nach schwerwiegenden Komplikationen in der Schwangerschaft wegen des strikten Abtreibungsverbots in Malta um ihr Leben fürchten. Andrea Prudente und ihr Partner Jay Weeldreyer waren im Urlaub auf der Mittelmeerinsel, als die Frau in der 16. Schwangerschaftswoche wegen starker Blutungen ins Krankenhaus musste, wie Weeldreyer der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch berichtete.

Dort stellten die Ärzte fest, dass sich Prudentes Plazenta teilweise von der Gebärmutter gelöst hatte. Kurz darauf sei ihre Fruchtblase geplatzt, und ein Ultraschall habe ergeben, "dass das Baby nicht überleben wird", sagte Weeldreyer. Da das Herz des Fötus aber weiterhin schlug, durften die Ärzte laut Gesetz keine Abtreibung vornehmen.

Warten auf lebensbedrohliche Infektion

"Sie warten darauf, dass der Herzschlag aufhört, dass Andrea eine Fehlgeburt hat oder eine lebensbedrohliche Infektion bekommt", meinte Weeldreyer. Erst dann dürften die Mediziner eingreifen. Der US-Tourist befürchtet jedoch, dass seine Partnerin etwa eine Sepsis nicht überleben würde. Die Ärzt:innen spielten mit dem Leben seiner Partnerin, sagte er. "Sie hat schreckliche Angst."

Die Versicherung des Paares versuchte, die beiden in ein Land mit liberaleren Abtreibungsgesetzen auszufliegen. Wegen des Risikos einer Fehlgeburt und möglicher Komplikationen war zunächst aber niemand bereit, sie mitzunehmen, sagte Weeldreyer. Ihr Anwalt teilte später am Donnerstag mit, sie dürfe nun doch nach Spanien für einen Eingriff ausreisen.

Die Organisation Doctors for Choice bestätigte den Fall. Der Fötus habe "keine Überlebenschance", sagte die Ärztin Natalie Psaila der Nachrichtenagentur AFP. Für die Mutter sei die Situation jedoch "sehr gefährlich". Malta ist ein überwiegend katholisches Land und hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze in der EU. Dort ist Abtreibung auch in Fällen von Inzest und Vergewaltigung verboten – und auch, wenn der Fötus keine Überlebenschance hat. (APA, maa, 23.6.2022)