Ein USB-Stick (allerdings nicht der betroffene)

Foto: STANDARD / Pichler

Wer sensible Daten hat, der sollte auch besonders sorgsam mit diesen umgehen. Diese simple Weisheit sollte sich eigentlich in Zeiten ausgeklügelter Cyberattacken und dem regen Handeln mit persönlichen Daten mittlerweile herumgesprochen haben. Das entscheidende Wort ist allerdings "sollte". Wie anders die Realität oftmals aussieht, verdeutlicht nun ein Bericht aus Japan.

Private Daten

Eine Mitarbeiter eines IT-Dienstleisters der Stadt Amagasaki hat bei einer Sauftour einen USB-Stick mit brisantem Inhalt verloren. Darauf enthalten: Die vertraulichen Daten von mehr als 460.000 Einwohner:innen – vom vollständigen Namen, über die Adresse, Geburtsdatum bis zu Bank- und Steuerdaten.

Der Stick befand sich gemeinsam mit dem Smartphone des IT-Mitarbeiters in einer Tasche. Diese ging verloren als der Betroffene nach besagter Kneipentour betrunken auf der Straße einschlief.

Hintergrund

All das wirft natürlich die Frage auf, wieso der IT-Mitarbeiter überhaupt solch sensible Daten mit sich herumtrug. Eigentlich hatte das Unternehmen die Daten offenbar erhalten, um die Auszahlung von Coronahilfen an von der Pandemie finanziell besonders stark betroffene Familien zu regeln. Wieso solch sensible Informationen dann auf einem USB-Stick landen, ist natürlich noch einmal eine andere Frage.

Der Betroffene scheint aber Glück im Unglück gehabt zu haben. Der Umstand, dass er den Stick parallel zu seinem Smartphone verloren hat, erwies sich als rettender Moment. Ließ sich das Smartphone doch aus der Ferne lokalisieren, womit auch die Tasche wieder auftauchte – und siehe da, auch der USB-Stick war noch enthalten.

Alles nicht so schlimm?

Bei der Stadtverwaltung von Amagasaki versucht man angesichts des Vorfalls zu beruhigen. Die besagten Daten wären zwar tatsächlich auf dem USB-Stick gewesen – allerdings verschlüsselt gespeichert, heißt es in einer Stellungnahme. Insofern hätte niemand sonst etwas damit anfangen können. Trotzdem wollte man sich angesichts der offensichtlichen Leichtfertigkeit im Umgang mit sensiblen Daten bei den eigenen Bürgern entschuldigen. (red, 26.6.2022)