Sozial- und Lohndumping störe den fairen Wettbewerb, sagt Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP).

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Wien – Im vergangenen Jahr sind in Österreich 1.590 Betriebe nach dem Lohn- und Sozialdumping-Gesetz kontrolliert worden, dabei wurden 1.808 Strafanträge gestellt und Strafen in Höhe von 3,9 Millionen Euro verhängt. Das berichteten Arbeitsminister Martin Kocher und Finanzminister Magnus Brunner (beide ÖVP) am Montag auf einer Pressekonferenz. Somit wurde weniger kontrolliert als 2020, das Problem dürfte aber nicht kleiner geworden sein, sagte der Leiter der Finanzpolizei, Wilfried Lehner.

Beim Lohn- und Sozialdumping geht es um die Unterbezahlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beziehungsweise die Nichteinhaltung sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen. "Das ist natürlich für die Betroffenen ein großer Nachteil, aber auch für alle Unternehmen, und es stört den fairen Wettbewerb", sagte Kocher.

197.000 Arbeitnehmer aus dem Ausland

"Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der heimischen Wirtschaft vor illegal nach Österreich hereinarbeitenden Unternehmen", sagte Brunner. Zuständig für die Kontrollen ist die Finanzpolizei, sie kontrolliert Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die aus dem Ausland entsendet oder überlassen werden. Die Kontrollen würden intensiviert, vor allem im Bau- und Baunebengewerbe, bei Transport- und Paketdienstleistern und im Lebensmittelhandel. Darüber hinaus werde es anlassbezogen und auf Basis von Risikoanalysen weitere Schwerpunktkontrollen geben.

Im Jahr 2021 habe die Finanzpolizei weit über 3.000 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer aus dem Ausland kontrolliert, sagte Lehner. Bei 385 ausländischen Betrieben bestand der Verdacht auf Unterentlohnung. Insgesamt wurden rund 197.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Ausland nach Österreich entsandt, 2020 waren es 183.000. Damals wurden 1.634 Unternehmen kontrolliert, es gab 435 Verdachtsfälle.

Auch Kurzarbeit missbraucht

2021 wurde somit weniger kontrolliert als im Jahr davor, die Anzahl der potenziellen Fälle sei allerdings nicht so stark gesunken, "mit anderen Worten: Das Problem ist tendenziell noch gleich", sagte Lehner. Entwarnung könne man also nicht geben, auch weil immer neue Arten von Betrug dazukämen.

Neben Unterentlohnung werde auch die missbräuchliche Verwendung der Kurzarbeit kontrolliert, sagte Kocher. Bei der Kurzarbeit seien seit April 2020 14.000 Betriebe kontrolliert worden, mit fast 40.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dabei wurden 1.160 Arbeitsmarkt-Übertretungen festgestellt, vor allem Schwarzarbeit und ähnliche Vergehen, und es gab 320 Betrugsverdachtsfälle. 2022 habe es bisher 1.200 Kurzarbeitskontrollen und 243 Anzeigen wegen Betrugsverdachts gegeben. (APA, 27.6.2022)