Insbesondere die E-Drums werden laut Landesgericht Innsbruck "nicht als Musik wahrgenommen":

Foto: imago images/Christian Grube

Einer spielt E-Drums, der andere Marimba. Weiterüben dürfen beide Söhne eines Tirolers aber nicht mehr – zumindest nicht in ihrer Wohnung. Der Nachbar der jungen Musiker hatte sich über das häusliche Musizieren beklagt und dann vor dem Bezirksgericht Hall geklagt. Jetzt bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) in letzter Instanz: Die Trommler müssen künftig sehr leise oder woanders üben. Vor allem das Bespielen der E-Drums werde nicht als Musik, sondern als "schwer zuordenbare Klopfgeräusche" wahrgenommen (OGH 19.5.2022, 3 Ob 70/22y).

Der Nachbar hatte sich vor dem Bezirksgericht Hall darüber beklagt, dass die Schlaginstrumente Lärm verursachen, der das "ortsübliche und zumutbare Maß" überschreite. Der Vater, dessen Söhne an der Musikschule zu "Schlagwerkern" ausgebildet werden, hatte dafür wenig Verständnis. Es müsse doch zumindest außerhalb der Ruhezeiten möglich sein, E-Drums und Marimbas zu spielen – so wie das der Oberste Gerichtshof in der Vergangenheit etwa für Klaviermusik bestätigt hat. Besonders "lästig", wie vom Nachbarn behauptet, sei das Trommeln auch nicht.

Nicht mit Klavier vergleichbar

Vor Gericht hatte der Vater mit dieser Argumentation keinen Erfolg. Der Nachbar bekam schon vom Landesgericht Innsbruck recht. Der Oberste Gerichtshof bestätigte nun dessen Entscheidung. Bei der Frage, ob Lärm zulässig ist, komme es darauf an, ob die Belästigungen das "nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß übersteigen" – eine Frage, die stets im konkreten Einzelfall zu beurteilen sei.

Das Spielen von Schlaginstrumenten sei – wie die Richterinnen und Richter am Landesgericht feststellten – aufgrund der Klopfgeräusche (E-Drums) und der Lautstärke (Marimbaphon) nicht mit Klavier- oder Flötenspiel vergleichbar.

Relevant sei aber ohnehin nicht nur die Lautstärke, sondern auch die "subjektive Lästigkeit" des Lärms. Dafür seien vor allem die "Tonhöhe, die Dauer und die Eigenart der Geräusche entscheidend". Insbesondere das Spielen der E-Drums werde nicht als Musik, sondern als "schwer zuordenbare Klopfgeräusche" wahrgenommen, die aus Sicht der Richterinnen und Richter unabhängig von der Lautstärke als störend empfunden werden. (japf, 28.6.2022)