Die Meinungsfreiheit siegt in diesem Fall über das Urheberrecht, sagt der Oberste Gerichtshof.

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Die NGO Plattform für eine menschliche Asylpolitik durfte beim Aufruf zu einer Demonstration ein Bild von FPÖ-Chef Herbert Kickl verwenden und mit dem Schriftzug "Nie wieder Faschismus!" versehen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun in letzter Instanz bestätigt. Die Meinungsfreiheit sei im konkreten Fall wichtiger gewesen als das Urheberrecht der Partei (OGH 24.5.2022, 4 Ob 37/22b).

Die Plattform hatte im Frühjahr 2021 zu einer Kundgebung gegen eine Corona-Demo aufgerufen und dabei ohne Rücksprache mit der Partei einen Screenshot von Kickls Facebook-Seite verwendet. Der FPÖ-Klub, der die Rechte am Bild hat, klagte daraufhin wegen Verletzung des Urheberrechts. Die erste Instanz gab der Partei recht, das Oberlandesgericht Wien und der OGH sahen die Sache jedoch anders.

Meinungsfreiheit wichtiger

Die NGO hat aus Sicht der Höchstrichterinnen und Höchstrichter zwar ins Urheberrecht der FPÖ eingegriffen, dieser Eingriff sei aber "im politischen Meinungsstreit im Zusammenhang mit dem Recht der freien Meinungsäußerung gerechtfertigt". Der Protest der Plattform richtete sich dagegen, dass – ihrer Einschätzung nach – die FPÖ "offen mit Neonazis" bei der Demonstration mobilisieren würde.

Im juristischen Sinne argumentierte die NGO, dass sie das Foto als "Bildzitat" verwendet habe. Dabei werden bestimmte Elemente eines urheberrechtlich geschützten Werks übernommen und in einen neuen Kontext gesetzt. In Ausnahmen ist das rechtlich erlaubt.

"Wir sind außerordentlich glücklich darüber, dass wir uns auf den Prozess eingelassen und schließlich so deutlich gewonnen haben", kommentierte Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich und Sprecher der Plattform für eine menschliche Asylpolitik, den Ausgang des Verfahrens. "Diese Entscheidung ist ein wichtiger Sieg für die Zivilgesellschaft und die Demokratie." (japf, 29.6.2022)