Arbeitsminister Kocher muss offiziell weiter auf seine neue Agenden warten.

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Wien – Die neue Ressortaufteilung in der Regierung verzögert sich: Wegen einer Panne in der Parlamentsdirektion wird der Bundesrat das neue Bundesministeriengesetz am Mittwoch nicht beschließen. Es wurde nämlich vergessen, einen Abänderungsantrag aus dem Verfassungsausschuss in den Gesetzestext einzuarbeiten, also hat der Nationalrat Mitte Juni nicht die aktuellste Version beschlossen, bestätigte die Parlamentsdirektion gegenüber der APA einen Bericht der "Vorarlberger Nachrichten".

Umbau verzögert sich

Mit der Novelle des Bundesministeriengesetzes sollen die Kompetenzen im ÖVP-Regierungsteam nach den Rücktritten von Elisabeth Köstinger und Margarete Schramböck Mitte Mai neu geordnet werden. Das Wirtschaftsministerium wird ins Arbeitsressort integriert. Außerdem wird das Landwirtschaftsministerium verkleinert: Der Tourismusbereich wandert ins Arbeitsministerium und die Zivildienstagenden wiederum ins Kanzleramt, wo sie vom Jugendstaatssekretariat mitbetreut werden. Der Bereich Telekom wechselt ins Finanzministerium, das vom Wirtschaftsministerium zudem die Digitalisierung erhält.

Formal ist diese Änderung allerdings noch nicht vollzogen, und es heißt weiter warten: "Das Gesetz wird heute nicht beschlossen, es muss zuerst korrigiert werden", meinte Bundesratspräsidentin Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP) zu den "VN". Gespräche der Fraktionen, wie man nun weiter vorgeht, sollen im Laufe des Mittwochs stattfinden, hieß es aus dem Parlament zur APA.

Änderungen nicht eingearbeitet

Grund für die Verzögerung ist ein redaktionelles Versehen der Parlamentsdirektion: Im Verfassungsausschuss wurde Ende Mai mit den Stimmen von ÖVP und Grünen ein Abänderungsantrag beschlossen, um noch einzelne Passagen auszubessern. In die Ausfertigung des Gesetzestextes, die ins Nationalratsplenum ging, wurden diese Änderungen allerdings nicht eingearbeitet. Die Version, die der Nationalrat beschlossen hat, war also nicht korrekt. Das muss nun repariert werden. Um den Weg dafür zu ebnen, soll nun dem "VN"-Bericht zufolge der Bundesrat Einspruch gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrats einlegen. (APA, 29.6.2022)