Symbolbild eines gedeckten Tischs in einem bayerischen Biergarten. Ein echtes Beweisfoto von meinem Besuch habe ich ebenso wenig wie einen Nachweis der Geschäftsbeziehung.

Foto: imago images/Manfred Segerer

"13 Euro für ein Cordon bleu, das offensichtlich aus der Tiefkühltruhe kommt? Ein Kellner, der noch nicht mal die Bier-Bestellung von 2 Leuten richtig aufnehmen kann? Sorry, aber das ist echt schwach." Diese Rezension habe ich im Sommer 2020 auf Google Maps über ein Lokal im bayerischen Ort Ruhpolding verfasst. Das schmeckte dem Lokalbesitzer aus offensichtlichen Gründen nicht, weshalb mich vor wenigen Wochen – also knapp zwei Jahre später – ein Anwalt kontaktierte.

Inhalt des Schreibens: Ich solle mit Dokumenten nachweisen, dass tatsächlich eine Geschäftsbeziehung zwischen mir und dem rezensierten Restaurant bestehe, ansonsten werde Google die Rezension innerhalb weniger Tage löschen. Wenig überraschend hebe ich Belege von privaten Urlauben nicht zwei Jahre auf, weshalb ich klein beigab und das Restaurant sich so mithilfe eines Anwalts ein besseres digitales Image verschaffen konnte.

Eine Nachfrage bei Google in diesem Kontext ergibt, dass das Vorgehen des Gastronomen in Deutschland durchaus legitim ist: Denn dort pflegt Google Maps die Vorgabe, dass im Zweifelsfall eine Geschäftsbeziehung nachgewiesen werden muss, damit eine Rezension nicht entfernt wird. In anderen Ländern ist diese Regelung um 180 Grad gedreht: etwa in der Schweiz oder in Österreich, wo diese Nachweise nicht erbracht werden müssen – und sich somit konkurrierende Betriebe schon gegenseitig mit negativen Bewertungen bombardierten, um selbst vor den Kunden besser dazustehen.

Man kann Google in dieser Hinsicht also eigentlich keinen Vorwurf machen – denn egal wie sie es angehen: Jedes noch so gute System kann von den darin agierenden Menschen missbraucht werden. Dass ich wirklich in dem besagten Lokal war, behaupte ich übrigens auch in dieser Kolumne nicht, denn ich kann es ja, wie gesagt, nicht nachweisen. Wohl aber kann ich belegen, dass Ruhpoldinger Restaurants versuchen, kritische Stimmen per Anwalt mundtot zu machen. Und das ist eigentlich noch widerlicher als ein Cordon bleu aus der Tiefkühltruhe.

In dem Sinne verabschiedet sich diese Kolumne auch bis September in die Sommerpause. Genießen Sie Ihren Urlaub, gehen Sie in schöne Lokale – und tun Sie es kund, wenn es Ihnen nicht schmeckt. Das Leben ist zu kurz für schlechtes Essen. (Stefan Mey, 30.6.2022)