Bis 2030 soll 40 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen stammen.

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Die EU-Mitgliedstaaten haben sich in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch nicht nur darauf geeinigt, ab 2035 nur mehr klimaneutrale Fahrzeuge zuzulassen. Auf der Tagesordnung stand auch eine Reihe weiterer, zentraler Beschlüsse des "Green Deals". Jetzt liegt der Ball beim EU-Parlament, das den Kompromissen zustimmen muss.

Erneuerbare Energien: Höhere Ziele beim Ausbau

Die EU-Mitgliedsstaaten wollen beim Ausbau der erneuerbaren Energien einen ordentlichen Zahn zulegen. Nach aktuellem Stand sollen bis 2030 32 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen stammen. Die Mitgliedsstaaten haben sich nun darauf geeinigt, das Ziel auf 40 Prozent anzuheben. Geplant ist zudem ein verbindlicher Anteil für grünen Wasserstoff in der Industrie von 35 Prozent bis 2030. Während die EU-Staaten und das Parlament noch über die neue 40-Prozent-Vorgabe verhandeln, hat die EU-Kommission im Rahmen ihres RePowerEU-Plans bereits ein neues Ziel von 45 Prozent vorgeschlagen.

Verschmutzungsrechte: Ausdehnung des Handels

Unternehmen, die Treibhausgase verursachen, müssen Verschmutzungsrechte kaufen. Dieser EU-Zertifikatehandel, der bereits seit 2005 besteht, wird nun schrittweise verschärft. Derzeit vergibt die EU viele Verschmutzungsrechte kostenlos, um europäische Unternehmen vor billiger ausländischer Konkurrenz zu schützen. Künftig soll damit Schluss sein. Zudem wird das System schrittweise auch auf die Bereiche Verkehr und Gebäude ausgedehnt. Großhändler von Sprit, Heizöl oder Gas werden die damit verbundenen Preissteigerungen wohl an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben.

Klimasozialfonds: Hilfen für Haushalte

Da der Zertifikatehandel auf Verkehr und Gebäude ausgedehnt wird, sind Konsumentinnen und Konsumenten künftig direkt davon betroffen. Um die Preissteigerungen für vulnerable Haushalte abzufedern, wollen die EU-Staaten einen Klimasozialfonds ins Leben rufen. Er soll eine Gesamthöhe von 59 Milliarden Euro haben und von 2027 bis 2032 laufen. Finanziert wird der Fonds mit den Einnahmen aus dem Verkauf der CO2-Rechte. Abgesehen von direkten Hilfen für ärmere Haushalte sollen damit auch Investitionen in besser gedämmte Gebäude oder in die Verkehrswende finanziert werden.

Klimazoll: Abgabe auf CO2-Importe

Als Ausgleich für den innereuropäischen CO2-Preis wollen die EU-Staaten einen Klimazoll einführen, der ab 2026 greifen soll. Produkte, die in ihren Herkunftsländern keiner CO2-Bepreisung unterliegen, werden mit einer Importsteuer belegt, die die Kosten für den EU-Zertifikatehandel widerspiegelt. Das soll Europas Unternehmen vor billigerer, klimaschädlicher Konkurrenz aus dem EU-Ausland schützen. Die Maßnahme ist allerdings umstritten: EU-Unternehmen, die exportieren, ist damit nicht geholfen. Der Zoll birgt zudem die Gefahr eines Wirtschaftskonflikts mit China oder den USA. (Jakob Pflügl, 29.6.2022)