Der Verurteilte erhält keine Möglichkeit auf frühzeitige Entlassung.

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Der Prozess gegen die Komplizen der Bataclan-Anschläge von 2015 endet mit harten Urteilen. Der Hauptangeklagte Salah Abdeslam erhält die in Frankreich sehr selten ausgesprochene Maximalstrafe: lebenslänglich ohne Möglichkeit frühzeitiger Entlassung. Hart erscheint das Urteil deswegen, weil in Frankreich nicht einmal Mörder so bestraft werden; und Abdeslam hatte niemanden ermordet, nicht einmal geschossen. Daher die Vermutung: Der manipulierbare Mitläufer Abdeslam zahlt indirekt auch für die hartgesottenen Terroristen, die sich selber in die Luft gesprengt hatten.

Der Staatsanwalt sagte selber, er wolle eine "symbolische" Strafe. Das entspricht der Gemütslage der Franzosen: nur keine Nachsicht mit Helfershelfern, die zum Tod von 130 Zivilisten und der Verletzung von über 400 Unbeteiligten beigetragen haben. Schon gar nicht, wenn die Nation mit anderen Sorgen wie Covid, Ukraine-Krieg und Inflation kämpft.

All das kann man der terrorversehrten Nation nachfühlen. Das Problem ist, dass die Motive des Terrorkommandos im Prozess weitgehend im Dunkeln geblieben sind. Waren sie politisch? Religiös? Die Justiz schien trotz einer fast zehnmonatigen Gerichtsverhandlung außerstande, Antworten zu finden. Das ist der Prävention zukünftiger Anschläge nicht unbedingt förderlich.

Politisch wenig ergiebig, war die lange Gerichtsverhandlung juristisch gesehen exemplarisch. Zum Schluss sendet der Pariser Monsterprozess eine Botschaft aus: Selbst Handlanger des Terrors wandern in Frankreich nun bis zu ihrem Tod hinter Gitter. Das gibt vielleicht einigen Möchtegern-Jihadisten zu denken. (Stefan Brändle, 30.6.2022)