Krähen in der Steiermark

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Graz – Mit 1. Juli 2022 endet in der Steiermark die Krähen-Verordnung, nach der Nebel- und Rabenkrähen bejagt werden dürfen. In Zukunft soll das nur noch durch "langwierige, nicht aussichtsreiche Einzelgenehmigungsverfahren" möglich sein, hieß es am Donnerstag seitens der Landwirtschaftskammer. Befürchtet wird ein großer Schaden bei Pflanzenzüchtung, Weidetieren und gelagertem Futter. Die Kammer bezeichnete daher das Auslaufen der Verordnung als "Fehlentscheidung".

Seit 4. Juli 2019 war es in Ausnahmefällen erlaubt, Krähen zu bejagen. Die Landwirtschaftskammer forderte, die Verordnung zu verlängern, da sonst schwere Schäden auftreten könnten. Es sei ein "massiver Rückschritt für Artenvielfalt und Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln", hieß es. "Erreichen Krähen einen unnatürlich hohen Bestand, wie es in vielen Regionen der Steiermark der Fall ist, gefährden sie neben der Landwirtschaft Eier und Jungvögel anderer Arten bzw. Jungwild von Kleinsäugern. Es besteht daher auch aus ökologischen Überlegungen das Erfordernis, in die Rabenvögel-Populationen durch Bejagung regulierend einzugreifen, da natürliche Feinde dies bei dieser Populationsdichte nicht vermögen", führte die Biologin und Wildtierexpertin der Landwirtschaftskammer Steiermark, Marlene Moser-Karrer, aus.

Verendendes Lamm

Eine Erhebung des Erhaltungszustands der Population von Nebel- und Rabenkrähen seitens des Landes soll einen schlechten Erhaltungszustand ergeben haben. "Da es in der Praxis fortlaufend zu erheblichen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen durch diese Rabenvögel kommt sowie in Regionen hoher Bestandsdichten ein schlechter Erhaltungszustand der Beutetiere der Krähen wie Singvögel feststellbar ist, erscheint die Notwendigkeit der Entnahme sicherlich gegeben", meinte Moser-Karrer.

Auch die steirische Jägerschaft sprach sich für eine Verlängerung der Verordnung aus. Sie nahm das Verenden eines Lammes, dem Krähen bei lebendigem Leib die Augen ausgehackt haben sollen, zum Anlass, für eine "gezielte und punktuelle Bejagung von Krähen" einzutreten. Dies nicht nur "als Hilfestellung für die regionale Landwirtschaft, sondern auch zum Ausgleich zwischen Gewinnern und Verlierern unserer Kulturlandschaft".

In der Steiermark soll vor allem das Saatgut von Sojabohnen, Ölkürbis und Mais durch Krähen gefährdet sein. "Wie diese ernsten Schäden in Zukunft verhindert werden sollen, ist nunmehr völlig unklar. Es ergeht jedenfalls der dringende Appell an die Politik, entsprechende Alternativen anzubieten. Zudem sind Regelungen zu finden, die den Bäuerinnen und Bauern die Schäden, die durch Krähen- und Rabenvögel verursacht werden, vollständig ersetzen", hieß es in einer Aussendung.

Bestände offenbar fast halbiert

Die zuständige Landesrätin Ursula Lackner (SPÖ) wird auf orf.at damit zitiert, dass die Krähen nach einer EU-Richtlinie geschützt sind. Deshalb können sie nur im Fall einer Überpopulation entnommen werden. Seit 2008 habe sich die Population aber um 47 Prozent verringert. Damit wäre eine Verlängerung der Verordnung nicht argumentierbar, könnte sogar ein EU-Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen. Der Monitoringbericht liegt laut Lackner nun in Rohform vor. Man wolle unter Umständen regionale Maßnahmen setzen, falls diese notwendig werden, hieß es. (APA, luza, 30.6.2022)