Andreas Hanger (ÖVP) hat schon wieder keinen Erfolg vor dem Verfassungsgerichtshof.

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Chats und E-Mails gehören zu den wichtigsten Beweismitteln für die Ermittler der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), vor allem im Verfahren gegen hochrangige ÖVP-Politiker. Die türkise Fraktion im U-Ausschuss wollte den Spieß nun umdrehen und interne Kommunikation der WKStA lesen können. Anlass war die Aussage der früheren WKStA-Mitarbeiterin Linda Poppenwimmer, die zur Kanzlei Ainedter wechselte und danach harte Kritik an ihren früheren Kolleginnen und Kollegen äußerte.

Kopie des "Usermail-Accounts"

So berichtete Poppenwimmer dem U-Ausschuss, dass innerhalb der WKStA despektierliche E-Mails über Vorgesetzte, konkret die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien und den mittlerweile suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek, verschickt worden seien. Daraufhin beantragte die ÖVP-Fraktion im U-Ausschuss, das Justizministerium möge "eine vollständige Kopie (…) des Datenbestandes des WKStA-'Usermail'-Accounts" vorlegen.

Das lehnte die Mehrheit im U-Ausschuss ab, also Oppositionsparteien und Grüne – mit der Begründung, der Antrag der ÖVP sei "weit und undifferenziert". Dagegen ging die ÖVP vor, doch der Verfassungsgerichtshof sah die Ablehnung als "nachvollziehbar begründet". Dasselbe galt für einen weiteren Antrag, der auf andere Kommunikationsmittel abzielte. Schon zuvor war die ÖVP mit ihrem Antrag gescheitert, das Justizministerium möge rasch Chats zwischen Thomas Schmid und Personen aus dem Dunstkreis der SPÖ auswerten.

"Für uns ist es schon bemerkenswert, dass der VfGH bislang immer entschieden hat, dass alle Akten und Unterlagen vorzulegen sind, die abstrakt relevant für den Untersuchungsgegenstand sind. Offensichtlich kehrt der VfGH von dieser Erkenntnis nun ab", sagt VP-Fraktionsführer Hanger. Aber: "Die Entscheidung des VfGH birgt für uns eine wertvolle Erkenntnis, weil der VfGH damit eine Grundlage schafft, welche Kriterien für das Einbringen ergänzender Beweisanforderungen zu treffen sind." (fsc, 1.7.2022)