Der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sein Anwalt am Straflandesgericht Wien.

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Wien – Im aktuellen Finanzstrafverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser könnte am heutigen Montag – wohl am späten Nachmittag – das Urteil im Wiener Straflandesgericht fallen. In dem Verfahren geht es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung bei den Provisionen für Grassers Engagement bei Meinl International Power (MIP). Grasser und sein mitangeklagter Berater bestreiten den Vorwurf, es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Prozess läuft seit 13. Juni unter Ausschluss der Öffentlichkeit, bei der Urteilsverkündung durch Richter Michael Tolstiuk ist allerdings die Öffentlichkeit zugelassen. Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages vor. Neben der Geldstrafe kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Grasser wurde bereits am 4. Dezember 2020 von einem Schöffengericht in Wien in den Causen Buwog und Terminal Tower Linz zu acht Jahren Haft verurteilt, nicht rechtskräftig. (APA, 4.7.2022)