Bei handschriftlichen Testamenten ist die Sache klar, bei mit Computer verfassten Dokumenten wird es kompliziert.

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Seit Jahren beschäftigt sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Frage, wann fremdhändige, also meist mit Computer geschriebene Testamente gültig sind und wann nicht. Dabei geht es oft darum, sicherzugehen, dass die einzelnen Seiten zusammengehören und nicht ein einzelnes Blatt im Nachhinein ausgetauscht wird, um den Willen des Erblassers zu verfälschen.

In früheren Entscheidungen (OGH 28. 11. 2019, 2 Ob 143/19x und 2 Ob 145/19s) wurde dabei auf die "äußere und innere Urkundeneinheit" abgestellt. Sind die Seiten so fest miteinander verbunden, dass sie nur durch eine Zerstörung des Dokuments getrennt werden können, dann ist es formgültig. Besteht es aus losen Blättern, die nur durch eine Heftklammer miteinander verbunden sind, dann ist es dies nicht.

Fortsetzung des Textes auf der nächsten Seite

Aber was sind die Voraussetzungen für eine innere Einheit, also die inhaltliche Verbindung der einzelnen Seiten? Bisher ist man davon ausgegangen, dass eine Fortsetzung des Textes auf der nächsten Seite ausreicht. Aber sicher konnte man nicht sein, denn die höchstgerichtliche Judikatur hat gefehlt.

Nun hat der OGH in einer neuen Entscheidung (OGH 26.4.2022, 2 Ob 29/22m) klargestellt, dass das nicht genügt. Ein Testament, in dem auf einem losen Blatt der Text mit "einem letzten Willen entsprechend vollinhalt-" endet und auf dem zweiten Blatt mit "-lich anerkannt und sodann eigenhändig vor ihnen und unter deren Mitfertigung unterschrieben" fortgesetzt wird, wurde – anders als in den Vorinstanzen – für ungültig erklärt.

Frage der Fälschungssicherheit

Der innere Zusammenhalt sei auch bei einer Wortabteilung nicht ausreichend gesichert, um Fälschungssicherheit zu schaffen. Sie schaffe nur eine relativ lose inhaltliche Bindung, so die Begründung des Senats. Außerdem würde dann die Gültigkeit des Testaments von der Zufälligkeit abhängen, ob das erste lose Blatt mit einem vollständigen Satz abschließt oder sich ein Satz über die losen Blätter hinweg fortsetzt.

Die Ersteller fremdhändiger Testamente werden in Zukunft noch vorsichtiger vorgehen müssen. Letztlich wird eine ganz feste Bindung der Seiten unumgänglich sein, um die Formgültigkeit zu garantieren. (Eric Frey, 4.7.2022)