Außenrollläden machen Räume kühl, aber auch dunkel.

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In den Sommermonaten wünschen sich viele einen besseren Sonnenschutz für die eigenen vier Wände. Am effektivsten ist außenliegender Sonnenschutz, denn er verhindert, dass Fensterglas durch die Sonne aufgeheizt wird und an besonders heißen Tagen wie ein kleiner Heizkörper zusätzlich Wärme in den Raum ausstrahlt. Innenjalousien und Vorhänge verhindern das nicht.

Doch außenliegender Sonnenschutz ist nicht überall in Österreich standardmäßig im Wohnbau vorgesehen. Während anderswo – etwa in Süddeutschland – Außenrollläden zu fast jedem Haus dazugehören oder selbst in Westösterreich Fensterläden aus Holz eine lange Tradition haben, wird außenliegender Sonnenschutz im Neubau erst in den letzten Jahren wieder nach und nach mit geplant.

Überall sonst sind Bewohnerinnen selbst verantwortlich – und können sich nur im Innenraum austoben. Wer außen Sonnenschutz nachrüsten will, muss diesen in der Mietwohnung selbst bezahlen und davor die Erlaubnis beim Vermieter dafür einholen. Wer dies nicht tut, könnte sich eine Besitzstörungsklage einfangen. In Wien ist in Schutzzonen zusätzlich eine Einverständniserklärung der MA 19 erforderlich.

Schlichtungsstelle entscheidet

Wie man das am besten angeht, weiß Julia Gauglhofer vom Mieterschutzverband: Umbauarbeiten und wesentliche Veränderungen an der eigenen Mietwohnung müssen dem Vermieter, sowohl im Alt- als auch im Neubau, schriftlich mitgeteilt werden – am besten mit den konkreten Plänen und Kostenvoranschlägen, rät sie. Im Altbau gilt: Wenn der Vermieter oder die Vermieterin nicht innerhalb von zwei Monaten antwortet, kommt das einer Zustimmung gleich. Dafür sei es aber wichtig, so Gauglhofer, dass man einen eingeschriebenen Brief oder ein E-Mail mit Lesebestätigung geschickt hat, um die Anfrage beweisen zu können.

Verwehrt die Vermieterin die Zustimmung, können Mieter und Mieterinnen von Altbauten in einem nächsten Schritt zur Schlichtungsstelle gehen und "von dieser die Zustimmung ersetzen lassen", erklärt Gauglhofer. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, etwa eine einwandfreie Ausführung von Professionisten, und die Anlage muss dem neuesten Stand der Technik entsprechen.

Zudem dürfen "schutzwürdige Interessen des Vermieters nicht beeinträchtigt werden", so Gauglhofer. Eine weitere Voraussetzung für die Genehmigung durch die Schlichtungsstelle ist die sogenannte Verkehrsüblichkeit, was bedeutet, dass dies ein übliches und etabliertes Bauvorhaben in Wohnungen ist.

Möglichst unauffällig

Anders als bei Umbauten innerhalb der Wohnung wird die Anbringung von außenliegendem Sonnenschutz bei der Schlichtungsstelle aber schwieriger umzusetzen sein, da laut Mietrechtsgesetz "keine Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses" erfolgen darf, erklärt die Juristin. Auch Klimaanlagen würden aus diesem Grund oft nicht genehmigt. Sie rät daher allen Interessierten dazu, einen möglichst unauffälligen Sonnenschutz zu wählen.

"Hierzu gibt es bisher wenig höchstgerichtliche Urteile, da dies eher ein neues Thema ist." Beim Mieterschutzverband rechnet man allerdings damit, dass sich auch aufgrund des Klimawandels hier in den nächsten Jahren etwas tun wird und die Judikatur mieterfreundlicher wird – auch deshalb, weil der Einbau eines Sonnenschutzes in Wien aktuell öffentlich gefördert wird. Man könne also annehmen, dass es sich um eine verkehrsübliche Maßnahme handelt, so Gauglhofer, und "in solchen Fällen ist die Zustimmung der Schlichtungsstelle jedenfalls zu erwarten."

Wurde die Zustimmung zum Einbau des Sonnenschutzes von der Schlichtungsstelle oder einem Gericht erteilt, sind die Mieterinnen und Mieter auch nicht dazu verpflichtet, die Rollläden beim Auszug zurückzubauen, so die Juristin, die auch betont, dass es sich für viele ohnehin nicht auszahle, in Sonnenschutz zu investieren, da die meisten Mietverträge heute auf wenige Jahre befristet sind.

Im Eigentum müssen ebenfalls die Miteigentümer gefragt werden, ob sie dem Einbau des Sonnenschutzes zustimmen, da die äußere Erscheinung des Hauses verändert wird. "Geschieht dies nicht, kann die Zustimmung von einem Gericht ersetzt werden, und diese dürfte in den meisten Fällen erfolgen, vorausgesetzt, die anderen Eigentümer werden nicht beeinträchtigt und die Fassade wird nicht grob verunstaltet", sagt Wohnrechtsexperte Walter Rosifka von der Arbeiterkammer.

Bei Fenstertausch

Wer vor hat nachzurüsten und in Wien oder Niederösterreich lebt, für den gibt es gute Nachrichten. Denn in diesen zwei Bundesländern wird die Nachrüstung von Sonnenschutz gefördert. In Niederösterreich wird passiver Sonnenschutz bei Eigenheimsanierungen im Zuge eines Fenstertauschs gefördert. Der Sonnenschutz muss automatisch steuerbar sein, dass auch eine Überhitzung vermieden werden kann, wenn niemand daheim ist – zudem müssen alle nach Ost, Süd, West ausgerichteten sowie Dachflächenfenster von Aufenthaltsräumen mit dem außenliegenden, beweglichen und elektrisch betriebenen Sonnenschutz ausgestattet werden.

Die Stadt Wien vergibt seit 2019 Förderungen für die Montage von elektrisch oder mechanisch betriebenem Sonnenschutz in mehrgeschoßigen Wohnbauten, etwa im Gemeindebau, geförderten oder freifinanzierten Wohnbau. Gefördert werden nachträglich montierte und an der Außenfassade liegende Sonnenschutzeinrichtungen wie Rollläden, Jalousien oder Fassadenmarkisen in Verbindung mit Fenster- oder Balkontüren mit 2- oder 3-fach-Verglasungen oder Kastenfenstern.

Nicht gefördert wird die Montage in Ein- und Zweifamilienhäusern, Kleingartenhäusern, Geschäftslokalen und Reihenhäusern. Außerdem gibt es nur Geld für Markisen, die im geschlossenen Zustand parallel zur Glasfläche positioniert sind. Die Höhe der Förderung liegt bei rund 50 Prozent der Kosten oder maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit.

Gute Architektur

Noch besser als nachrüsten ist in jedem Fall, von vornherein an den Sonnenschutz zu denken. Im Neubau ist hier gute Architektur der beste Ratgeber. "Wer eine Klimaanlage braucht, hat bei der Planung viel falsch gemacht", sagt etwa der Architekt Juri Troy. Er spricht sich etwa gegen große, unverschattbare Fensterfronten aus, die südseitig ausgerichtet sind und weiß, dass mit guter Planung fast alles möglich ist – etwa "dass man Sonne genau dann kriegt, wenn man sie auch will und braucht".

Ein Weg sind etwa bauliche Vorsprünge im Obergeschoß, die für den nötigen Schatten im Stockwerk darunter sorgen – das geht auch, ohne dass im Untergeschoß das nötige Tageslicht fehlt, so Troy. Das schützt nicht nur vor zu viel Sonne, sondern im besten Fall auch vor Wind und macht es möglich, selbst bei Nieselregen draußen zu sitzen. "Diese Methode ist von der Nutzerqualität her sehr sinnvoll und hat sich auch energetisch in unseren Breitengraden sehr bewährt."

Ausblick mitdenken

Wenn es doch beweglicher Sonnenschutz sein soll, sind Rollläden eine Option. Sie bieten zu hundert Prozent Hitzeschutz, sind aber nur in jenen Räumen eine Option, die tagsüber nicht genutzt werden, etwa Bädern oder dem Schlafzimmer, weiß Christina Brunner vom Fensterhersteller Velux. "In allen anderen Räumen empfehlen wir Markisetten oder Netzstoff. Sie bieten Hitzeschutz und gleichzeitig Ausblick und Lichteinfall. Denn es gibt nichts Schlimmeres, als seine Umgebung nicht mehr wahrnehmen zu können." Und die Expertin betont, was häufig vergessen werde: "Auch Dachfenster Richtung Norden haben einen Direktlichteinfall – auch dort braucht man Hitzeschutz."

Eine praktische Lösung für die Mietwohnung könnte außenliegender Sonnenschutz zum Klemmen sein, wie ihn einige Firmen anbieten. Dieser ist vergleichsweise unauffällig und der große Vorteil: Ist der Mietvertrag befristet und zieht man um, kann man ihn einfach mitnehmen. (Bernadette Redl, 15.7.2022)