Stadtpolizeikommando Salzburg: Wer hier Karriere machen will, sollte weltanschaulich besser nicht als "Linker" gelten.

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Das Gutachten der Gleichbehandlungskommission des Bundes umfasst 19 Seiten, und es geht mit einer Postenvergabe in der Salzburger Polizei ungewöhnlich hart ins Gericht. Bei der Besetzung der stellvertretenden Leitung einer Fachabteilung im Kriminalreferat des Stadtpolizeikommandos am 1. Jänner 2021 sei ein Bewerber aus weltanschaulichen Gründen nicht zum Zug gekommen, heißt es in dem Papier sinngemäß.

Die Landespolizeidirektion habe der Kommission weder schriftlich noch mündlich "überzeugend darlegen" können, warum der Beamte, der bei der Kommission Beschwerde eingelegt hatte, nicht zum Zug gekommen sei. Sie habe auch nicht darlegen können, "dass für die Besetzungsentscheidung nicht seine Weltanschauung ausschlaggebend gewesen ist".

Ausdrücklich verweist der Senat II der Kommission auf die schadenersatzrechtlichen Ansprüche des Betroffenen. Gemeint sind damit beispielsweise Verdienstentgang und verminderte Ruhebezüge.

Liberaler oder "Revoluzzer"

Der Fall ist für die Salzburger Polizei wenig schmeichelhaft, hat sich doch der betroffene Bezirksinspektor in der Vergangenheit auch in den Lokalmedien einen Namen gemacht. Er gilt als wichtiger Ansprechpartner für Behörden, aber auch für NGOs, wenn es um Fragen wie Gewaltschutz für Frauen oder Gewalt im sozialen Nahbereich und im Präventionsbereich geht.

Wie aus dem Gutachten der Kommission hervorgeht, sei er aber wiederholt bei Beförderungen übergangen worden. Obschon der Polizist keine politische Funktion ausübe, seien ihm Aufstiegsmöglichkeiten verwehrt worden. Er habe dies lange "sportlich" gesehen. Als ihm bei der jüngsten Postenvergabe eine an Dienstjahren wesentlich jüngere Kollegin vorgezogen wurde, habe er sich aber schließlich an die Gleichbehandlungskommission gewandt.

Frauenrechte

Es sei bekannt, dass er "weltanschaulich eher auf der liberaleren Seite angesiedelt werde", gab der Beamte vor der Kommission ergänzend zu Protokoll. Gemeint sei "sein Eintreten für Frauenrechte und Minderheiten" oder bei Themen, die "die Asylkrise oder Migrationsfragen" betreffen. Manchmal sei es natürlich unangenehm, wenn man dafür einstehe, dass die Einhaltung der Menschenrechte in der Exekutivausübung ein hohes Gut darstelle.

Gegipfelt habe die Ablehnung seiner Person laut Protokoll schließlich in der Aussage des vorgesetzten Dienststellenleiters, der gegenüber einem Kollegen bereits 2013 meinte: "Die links-linken Revoluzzer werden eh nix." Damals sei es um die Nachbesetzung eines Sachbearbeiters im Kriminalreferat gegangen.

"Anscheinsbeweis"

Der Salzburger Landespolizeidirektor Bernhard Rausch konnte am Montag auf Anfrage des STANDARD "aus Termingründen" zu den Vorgängen nicht Stellung nehmen, will dies aber zeitnah nachholen. In einem Interview mit den Salzburger Nachrichten hat Rausch aber schon vor rund zwei Jahren zur Gleichbehandlungskommission festgehalten, "dass diese Kommission eher beschwerdeführerfreundlich entscheidet. Ein Anscheinsbeweis reicht." Das sei nicht mit einem gerichtsverwertbaren Verfahren vergleichbar.

"Laufendes Verfahren"

Zum aktuellen Fall könne er nicht Stellung nehmen, sagte Rausch Dienstagmittag im STANDARD-Gespräch. Es gebe in Sachen Schadensersatz ein "laufendes Verfahren", es wäre "nicht fair" der anderen Seite etwas über die Medien auszurichten. Wie lange dieses Verfahren dauert, wagt Rausch nicht zu prognostizieren, es könne auch sehr schnell gehen, wenn man eine Übereinkunft erziele. (Thomas Neuhold, 5.7.2022)

Der Artikel wurde Dienstag 12.10 mit der Stellungnahme von Landespolizeidirektor Rausch aktualisiert.