Hunderte schwerbewaffnete Exekutivkräfte führten am 9. November 2020 dutzende Razzien gegen mutmaßliche Muslimbrüder und Mitglieder der terroristischen Hamas durch.

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Der jüngste Beschluss des Oberlandesgerichts Graz liest sich stellenweise wie eine Abrechnung. Wieder geht es um die umstrittene Operation Luxor. Also um jene Razzien gegen angebliche Muslimbrüder und Mitglieder der terroristischen Hamas, die eine Woche nach dem Terroranschlag in Wien stattfanden. Und der besagte Beschluss reiht sich ein in mittlerweile doch etliche Rückschläge für das derzeit größte laufende Ermittlungsverfahren zum Thema "politischer Islam".

Diesmal steht ein Verein im Fokus, der unter den knapp hundert Beschuldigten eine sehr prominente Rolle einnimmt. Zumindest aus Sicht der zuständigen Staatsanwaltschaft Graz. In der Ermittlungsanordnung ist von einer "zentralen Stelle der Muslimbruderschaft in Österreich" die Rede. Ermittelt wird wegen des Verdachts der terroristischen Vereinigung – auch gegen Vereinsmitglieder. Nun befand das Oberlandesgericht Graz aber, dass sowohl die Einschau in die Konten des Vereins als auch die optische und akustische Überwachung gegen den Verein "ohne genügenden Verdacht" stattfanden und rechtswidrig gewesen seien.

Das fehlende "Beweissubstrat"

Die Primärquelle für die Ermittlungen stelle laut Gericht einer der beiden Brüder dar, die jenen Verein einst gegründet haben und Beschuldigte im Verfahren sind. Jener Bruder habe in einem Interview mit einem ägyptischen Fernsehsender "unumwunden" zugegeben, eine der "Führungskräfte der Muslimbrüder in Europa zu sein", wie es in den Akten heißt.

Laut Gericht würden bisher allerdings "keine aktenkundigen Verfahrensergebnisse vorliegen", die darauf hindeuten könnten, dass von der Muslimbruderschaft in ihrer Gesamtheit eine vergleichbare terroristische oder kriminelle Gefahr wie vom sogenannten "Islamischen Staat" ausgehe. Deshalb könne auch nicht pauschal jeder Muslimbruder als Terrorist gelten, betonte das Gericht einmal mehr. Das ist allerdings eine zentrale These in den Ermittlungen.

Auch darüber hinaus fehlt dem Gericht ein "ausreichendes Beweissubstrat" für die Annahme, wonach der Verein und dessen Unterstützer "Mitglieder oder Förderer" einer Terrororganisation wie der Hamas seien, die aus der Muslimbruderschaft hervorging. Auch das erwähnte Interview liefere dafür keinerlei konkrete Anhaltspunkte. Mit einer scharfen Kritik hält das Gericht fest: "Damit werden keine für eine derartige Ermittlungsmaßnahme ausreichenden Anhaltspunkte im Tatsachenbereich aufgezeigt, dass einer der Genannten tatsächlich einer terroristischen Vereinigung angehören würde oder terroristische Aktivitäten auf welche Weise immer unterstützt hätte."

Das Gericht wirft zudem einen kritischen Blick auf den Umgang der Staatsanwaltschaft Graz mit einer Zeugenaussage von Lorenzo Vidino. Der Extremismusforscher der George-Washington-Universität verfasste im Jahr 2017 eine Studie über die Muslimbruderschaft in Österreich, auf die auch in den Ermittlungen Bezug genommen wird. Abgesehen davon wurde Vidino im Zuge der Operation Luxor eben als Zeuge vernommen.

Aus dessen Vernehmung könne das Gericht allerdings "nicht entnehmen, dass der Genannte Sinneswahrnehmungen in Betreff des Vereins oder dessen Mitgliedern gemacht hätte" – und zwar im Bezug auf den Terrorvorwurf der Staatsanwaltschaft. Schlussfolgerungen, Einschätzungen oder beweiswürdigende "Zuordnungen", wie es das Gericht nennt, seien "grundsätzlich nicht Gegenstand des Zeugenbeweises; derartige Deponate tragen für sich (ohne dass die Grundlagen in Augenschein genommen werden können) die hier aufgestellten Verdachtsannahmen für eine Zwangsmaßnahme nicht". Das gelte auch für Vidinos Studie, erklärt das Gericht, in der die Muslimbruderschaft ebenfalls nicht pauschal als Terrororganisation tituliert werde.

Darüber hinaus gibt das Urteil über die optische und akustische Überwachung des Vereins und seiner Mitglieder zu denken. Die daraus bezogenen Ergebnisse müssen vollständig vernichtet werden. Wobei das Oberlandesgericht abschließend festhält, dass "nach der Aktenlage aber gar keine Ergebnisse erlangt wurden". Gegen die Entscheidung des Gerichts steht kein weiterer Rechtszug zu.

Erst vergangene Woche enthob das Gericht die beiden Gutachter der Operation Luxor – wegen des Anscheins der Befangenheit. (Jan Michael Marchart, 5.7.2022)