Die Londoner Briefkastenfirma City Chambers hatte vom damaligen Eurofighter-Hersteller EADS knapp acht Millionen Euro erhalten, angeblich für Beratung und Lobbying.

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Wien – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat im Prozess um die Briefkastenfirma City Chambers Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Mit einer Nichtigkeitsbeschwerde kann ein Urteil aus einem Strafverfahren angefochten und einer höheren Instanz zur Überprüfung vorgelegt werden. Der Prozess endete vergangene Woche mit Freisprüchen für die beiden Angeklagten. Ein erneuter Gang vor den Richter wäre also theoretisch möglich, allerdings wohl erst in ein paar Jahren, berichtete das Nachrichtenmagazin "Profil" am Mittwoch.

Die Londoner Briefkastenfirma hatte vom Eurofighter-Hersteller EADS (heute: Airbus) knapp acht Millionen Euro bekommen und dafür vorgeblich beraten und lobbyiert. Die Ermittler warfen den Beschuldigten Untreue vor, dem Geld sollen keine Gegenleistungen gegenübergestanden sein.

Angelegenheit verjährt

Die Frage "Wo war die Leistung?" konnte jedoch auch der Prozess nicht klären. Die Angeklagten schwiegen beharrlich, und auch die geladenen Zeugen sagten nichts Konkretes. Letztendlich konnte das Gericht nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit feststellen, inwiefern der EADS-Konzern geschädigt wurde. Die Angelegenheit sei außerdem ohnehin verjährt. (APA, wisa, 6.7.2022)