Die Arbeitskräfte müssen einen Mindestlohn von 14,25 Euro pro Stunde erhalten.

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Berlin – Zur Unterstützung der überlasteten deutschen Flughäfen können nun Arbeitskräfte aus der Türkei einreisen. Die deutsche Bundesagentur für Arbeit (BA) gab am Mittwoch eine generelle Zustimmung für Abfertigungstätigkeiten an deutschen Verkehrsflughäfen, wie eine Sprecherin mitteilte und damit einen Bericht des Portals "The Pioneer" bestätigte.

Der Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL) hatte die BA demnach um die erleichterte Einreise von 2.000 türkischen Arbeitskräften gebeten. Ohne eine generelle Zustimmung müsste die BA für jeden einzelnen der türkischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Zustimmung zur Beschäftigung erteilen, wie die Sprecherin erläuterte. Der Prozess der Visa-Erteilung werde damit nun "erheblich" beschleunigt. In Branchenkreisen wird von einer Dauer von zwei bis drei Wochen ausgegangen, wie "The Pioneer" berichtete. Massiver Personalmangel hatte in den letzten Wochen immer wieder zu Flugausfällen geführt.

Programm nur für bestimmte Berufsgruppen

Die Zustimmung gilt laut Sprecherin nur für türkische Staatsangehörige bestimmter Berufsgruppen – etwa Serviceagent für Passagierabfertigung, Lader, Fahrerin oder Checkin-Agentin. Sie ist zudem auf drei Monate begrenzt, bis zum 6. November. Außerdem sei derzeit nicht vorgesehen, dass das Programm auf andere Länder ausgewertet werde, fügte die Sprecherin hinzu.

Die BA betonte, die Arbeitskräfte aus der Türkei müssten mindestens 14,25 Euro pro Stunde erhalten, dazu Feiertags-, Nacht- und Sonntagszuschläge. Zudem müssten die Arbeitgeber ihnen eine angemessene Unterkunft zur Verfügung stellen.

Die deutsche Regierung hatte vergangene Woche angekündigt, die Einreise ausländischer Arbeitskräfte für die Arbeit auf den Flughäfen zu erleichtern. Einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zufolge mangelt es derzeit an rund 7.200 Fachkräften. Auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind laut Branchenverband keine Arbeitskräfte zu finden. Bei Arbeitskräften aus dem Ausland muss die BA prüfen, ob es nicht einen heimischen Bewerber gibt. (APA, red, 6.7.2022)