Der stellvertretende Klubobmann der Neos, Nikolaus Scherak, und die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer kommen bezüglich der Definition nahestehender Organisationen nicht auf einen gemeinsamen Nenner. Die Neos werden dem Parteiengesetz am Donnerstag deswegen wohl nicht zustimmen.

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Wenn es um die künftigen Spielregeln geht, wie sich Parteien finanzieren und was als Spende gezählt wird, dann wird wirklich bis zum Schluss verhandelt: Denn am Donnerstag soll das Gesetz im Nationalrat beschlossen werden, am gleichen Tag bringen aber sowohl die Neos als auch ÖVP und Grüne noch Anträge ein.

Neos befürchten weitere Umgehungskonstruktionen

Die Krux ist, wie "nahestehende Organisationen" im Gesetz künftig definiert werden. Denn die Neos befürchten, dass es mit der aktuellen Definition weiterhin Umgehungskonstruktionen geben könnte.

Nahestehende Organisationen sollen laut Gesetz darüber definiert werden, ob sie statutarisch mit der jeweiligen Partei verbunden sind. Daran stören sich nicht nur die Neos. In zahlreichen Stellungnahmen zur Novellierung des Parteiengesetzes wurde ebenfalls Kritik daran geäußert, unter anderem vom Rechnungshof, dem Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) und dem Forum Informationsfreiheit. Die Forderung bzw. Kritik: Das Vorliegen einer nahestehenden Organisation soll an die faktische Prägung der Nähe der Organisation zur Partei anknüpfen, immerhin seien Statuten willkürlich veränderbar.

Neos versuchen "Kompromiss"

Konkrete Lösungsvorschläge, um das zu erreichen, hat es bereits gegeben. Die Neos versuchen es erneut und bringen einen Abänderungsantrag ein, ein "Kompromiss, der mehrere Kriterien berücksichtigen soll".

Für die Beurteilung, ob eine Organisation als einer politischen Partei nahestehend gilt, sollen demnach ebenso Kriterien wie Namensgleichheit, ein gemeinsamer Sitz oder überwiegende Personenidentität in Leitungsorganen oder Geschäftsführung ausschlaggebend sein, sofern der Vereinszweck nicht ausschließlich auf politikferne Ziele ausgerichtet sei, heißt es im Antrag.

Koalition nicht überzeugt

Die Koalition teile zwar den Wunsch, zusätzlich zur "jetzt vorgesehenen massiven Ausweitung der Definition" noch weitere Kriterien zu erfassen, wie es in einer Stellungnahme heißt. ÖVP und Grüne sehen hier aber nach wie vor die Gefahr, dass auch offenkundig nicht parteipolitische Vereine dann als nahestehend gelten könnten, was mit massiven Rechtsfolgen verknüpft wäre. Die Formulierung der Neos sei nach wie vor zu offen, Vereine würden im Vorhinein nicht wissen, ob sie als parteinah gelten oder nicht.

Die Regierungsparteien betonen außerdem, dass für Vereine, die nicht "nahestehend" sind, im Übrigen noch strengere Regeln gelten würden: Sie dürfen demnach maximal 7.500 Euro an eine Partei spenden. Auch direkt bezahlte Inserate, Wahlplakate usw. würden als Sachspende dieser Grenze unterliegen. "Selbstverständlich müssen auch diese Zahlungen ausgewiesen werden und können damit vom Rechnungshof kontrolliert werden."

Verfassungsdienst soll prüfen

ÖVP und Grüne wollen mit einem Entschließungsantrag die Debatte bezüglich der Definition über parteinahe Vereine entschärfen: Der Verfassungsdienst soll demnach "eine rechtssichere Lösung für diese Problematik" erarbeiten.

Eine Zustimmung der Neos zum Gesetzespaket gilt damit als unwahrscheinlich. Eine solche mache man nämlich davon abhängig, ob die Regierung den pinken Vorschlag annimmt, was diese nicht tun will. (Lara Hagen, 6.7.2022)