Wer in den Apotheken seine Medikamente holt, wird ab 2022 seine E-Card stecken müssen. Vorübergehend ist das Nennen der Sozialversicherungsnummer weiterhin möglich.

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Wien – Christian Wöber haben die ersten Julitage Nerven gekostet. Laufend meldeten sich Patientinnen und Patienten bei ihm, die von ihm gemailte Rezepte in Apotheken nicht einlösen konnten. Der Neurologe mit Wahlarztpraxis in Wien, der auch im AKH arbeitet, kennt die Ursache des Problems, fand aber keine Lösung. Seit Monaten ist er dazu mit der Ärztekammer und der Sozialversicherung in Kontakt. Seit einer Woche besonders intensiv.

Am Donnerstag schien es kurz, als hätten sich seine Probleme gelöst: Im Nationalrat war ein Beschluss zur Verschiebung des gänzlichen Umstiegs auf das E-Rezept geplant. Die Apotheken erhalten weiter Einblick in die E-Medikation, wie es auch bis 1. Juli gegolten hatte, hieß es aus dem Gesundheitsministerium dazu auf STANDARD-Nachfrage. Der Grund ist, dass in Apotheken noch zu wenige E-Card-Lesegeräte vorhanden sind. Kann Wöber also auch wieder Rezepte mailen, wie es bis Ende Juni möglich war? Nein, hieß es darauf auf Nachfrage im Ministerium. Gemailte oder gefaxte Rezepte seien nun dennoch passé.

Nur mit E-Cardsystem

In der Pandemie war derlei auf Basis der E-Medikation-Regelung vielfach getan worden. Das als Ersatz für die E-Medikation gedachte E-Rezept kann aber nur ausstellen, wer über das E-Card-System verfügt – viele Wahlärztinnen und Wahlärzte haben es nicht, so auch Neurologe Wöber. Das E-Rezept wird mit Arztsoftware erstellt und dann automatisch elektronisch im E-Card-System gespeichert. Auf Wunsch erhalten Patientinnen und Patienten einen Code elektronisch auf ihr Handy.

Um das Rezept einzulösen, muss dann in der Apotheke die E-Card eingesteckt werden, damit dort abgelesen werden kann, welches Präparat verschrieben wurde. Den Apotheken fehlen laut Apothekerkammer aber noch rund 5000 E-Card-Lesegeräte, daher die Verschiebung des finalen Rollouts des E-Rezepts (verwendet wird es bereits, verpflichtend aber nicht). Auch ein Ausdrucken von Rezepten auf Papier bleibt möglich.

Lösung vor Monaten erfragt

Es muss aber noch entschieden werden, wie mit Ärztinnen und Ärzten, die bislang keinen E-Card-Zugang hatten, umgegangen wird. Wöber erfragte bereits im Jänner, wie die Lösung in seinem Fall aussehen würde. Und erhielt damals von der Kammer und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einander widersprechende Angaben. Der Hintergrund ist: Wer welche Medikamente verschreiben darf, ist höchst unterschiedlich geregelt.

Dazu muss offenbar innerhalb der ÖGK noch eine einheitliche Lösung erarbeitet und dann darüber mit der Ärztekammer verhandelt werden. Seitens der ÖGK gibt man zu: Die Vergabe von Rezepturbefugnissen an Wahlärztinnen und Wahlärzte werde in den Bundesländern "unterschiedlich und teilweise restriktiv" gehandhabt. (Gudrun Springer, 8.7.2022)