
Bei seinem Geschworenenprozess bestritt der Mann jegliche Tötungsabsicht.
Wien – Bei seinem zweiten Prozess wegen Mordversuchs ist ein 52-Jähriger am Donnerstag am Wiener Landesgericht – nicht rechtskräftig – zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der Mann bei der U-Bahnstation Pilgramgasse in Wien seine Ehefrau mit einem Messer in Tötungsabsicht attackiert hatte. Beim ersten Prozess hatten die Geschworenen den Angeklagten mit 4:4 Stimmen vom Mordversuch freigesprochen, worauf die Berufsrichter das Urteil ausgesetzt haben.
Der 52-jährige gebürtige Serbe ist seit mehr als 20 Jahren mit der Frau, die inzwischen eine Scheidungsklage eingebracht hat, verheiratet und hat mit ihr einen gemeinsamen Sohn. Die Ehe litt von Anfang an unter dem Kontrollwahn und der starken Eifersucht des Angeklagten. Die 45-Jährige musste regelmäßig ihr Handy zur Kontrolle abgeben und Bescheid geben, wohin sie ging und mit wem sie sich traf. Zusätzlich installierte er Videokameras in der Wohnung. Als er zu einer Beerdigung nach Serbien musste, sperrte der Familienvater die Frau sogar drei Tage in der Wohnung ein. Im Jahr 2004 unterstellte er ihr ein Verhältnis mit ihrem Stiefsohn.
Handy geortet
Am 16. Juni 2021 sprach die Frau schließlich die Trennung aus und verließ die Wohnung, ohne dem Mann ihren Aufenthaltsort zu nennen. Der Verdächtige bombardierte die 45-Jährige daraufhin mit SMS-Nachrichten, sie möge doch zu ihm zurückkehren. Die Nachrichten wurden laut Anklage immer bedrohlicher, etwa: "Für alles, was du mit mir gemacht hast, wird meine Rache schmerzhafter sein." Über den zurückgelassenen Laptop der Frau loggte sich der Mann schließlich in deren Google-Konto ein und ortete ihr Handy und fand so heraus, dass sie bei einer Freundin in der Nähe der U-Bahnstation Pilgramgasse wohnte.
Am 19. August sei der Angeklagte dann mit einem in einer Zeitung eingewickelten Messer zu der U-Bahn-Station gefahren. Als er seine Frau sah, sei er auf der Pilgrambrücke auf sie zugegangen und habe ihr mehrmals mit dem Messer in den Körper gestochen, bevor sich Passanten einschalteten. Der Verletzten sei es gelungen, sich vom Boden aufzurappeln und davonzulaufen. Der 52-Jährige rannte ihr jedoch laut Zeugenaussagen hinterher, wobei er schrie, dass sie "sein Leben zerstört hat und er sie umbringen wird". Er habe sein Opfer über die Pilgrambrücke in Richtung Linke Wienzeile verfolgt, wo es der Frau gelungen sei, ihn mit Pfefferspray außer Gefecht zu setzen. Danach hätten ihn Zeugen auf dem Boden fixiert. Die Frau erlitt nur deshalb keine noch schwereren Verletzungen, weil der Winkel bei den Stichattacken zu steil gewesen war. Dafür leidet sie seitdem an einer posttraumatischen Belastungsstörung.
"Ich wollte sie erschrecken"
Bei seinem Geschworenenprozess (Vorsitz: Richter Johannes Varga) bestritt der Mann erneut jede Tötungsabsicht. "Ich wollte sie erschrecken", sagte er bei seiner Einvernahme. Das Messer sei zufällig in der Jacke gewesen, da er es am Vortag zu einem Waldspaziergang mitgenommen hätte. Die Stichverletzungen müssten wohl "in einem Gerangel" passiert sein. Allerdings könne er sich nicht an Details erinnern, da er von einem Passanten einen Schlag auf den Kopf bekommen hatte. "Ich bin kein Alkoholiker, ich bin kein Mörder, ich bin kein Terrorist", versicherte er. Seine Anwältin, Astrid Wagner, gab zu bedenken, dass der Angeklagte durch die körperliche Überlegenheit gegenüber seiner Frau eine Tötungsabsicht wohl auch umgesetzt hätte.
Laut einem psychiatrischen Gutachten leidet der Angeklagte zwar an einer wahnhaften Störung, diese ist aber nicht so ausgeprägt, dass er beim Tatzeitpunkt nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden hätte können. Allerdings geht demnach von dem Mann – sofern er sich nicht behandeln lässt – eine große Gefahr für seine Familie aus. Der Mann wurde deshalb nicht nur wegen Mordversuchs zu 15 Jahren Haft verurteilt, sondern auch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (Paragraf 21 Absatz 2 StGB) eingewiesen. Da der Mann sich Bedenkzeit erbat, ist das Urteil nicht rechtskräftig. (APA, red, 7.7.2022)