Die FPÖ-Abgeordnete Edith Mühlberghuber forderte, Österreich solle überhaupt keine Familienbeihilfe mehr ins Ausland bezahlen.

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Wien – Mit der Aufhebung der Indexierung der Familienbeihilfe durch den Nationalrat ist ein Prestigeprojekt der türkis-blauen Bundesregierung Geschichte. Einzig die Freiheitlichen lehnten die entsprechende Vorlage Mittwochmittag ab. Basis für den Beschluss war ein Spruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Gleichzeitig vereinbart wurde, ukrainischen Flüchtlingen Familienbeihilfe zukommen zu lassen. Die entsprechende Regel gilt rückwirkend mit dem Eintreffen in Österreich.

Die FPÖ zeigte sich in der Debatte einmal mehr verärgert in Sachen Indexierung, die ein richtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit gewesen sei, wie die Abgeordnete Edith Mühlberghuber befand. Das Urteil sei zwar zur Kenntnis zu nehmen. Allterdings sollte Österreich dann aber überhaupt keine Familienbeihilfe mehr ins Ausland bezahlen.

Neßler: "Ethisch nicht vertretbar"

Bei der Indexierung ging es darum, dass die Familienleistungen dem Lebensstandard im Herkunftsstaat des Arbeitnehmenden angepasst wurden, sofern die Kinder noch dort lebten. Damit erhielten vor allem Kinder von osteuropäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern deutlich weniger Familienbeihilfe. In einzelnen nord- und westeuropäischen Staaten wurde dafür eine höhere Leistung als in Österreich ausbezahlt. Die muss nun allerdings nicht refundiert werden, da sie in gutem Glauben verbraucht wurde.

Erfreut über den Beschluss zeigte sich die SPÖ, deren Abgeordnete Petra Wimmer darauf verwies, dass ihre Partei immer schon die Unrechtmäßigkeit der Indexierung betont habe. So sei heute ein guter Tag für Familien. Die Grünen mussten sich den Vorwurf gefallen lassen, dass auch sie mit dem Regierungseintritt für keine Aufhebung der Indexierung gesorgt hätten. Freilich betonte ihre Familiensprecherin Barbara Neßler, dass die bisherige Regelung "ethisch nicht vertretbar" gewesen sei. Für Neos-Mandatarin Fiona Fiedler stellte die Indexierung eine "massive Ungerechtigkeit" dar.

Seitens der ÖVP betonte die Abgeordnete Alexandra Tanda, dass das EuGH-Urteil selbstverständlich umgesetzt werde. Die Rückzahlung werde, soweit möglich, automationsgestützt und rasch erfolgen. Der Anspruch verfalle auch nicht.

Kindergartenmilliarde beschlossen

Am Freitag hat der Nationalrat auch die Kindergartenmilliarde beschlossen. Während die FPÖ mit der Koalition stimmte, gingen SPÖ und Neos die Zuwendungen für die Elementarbildung zu wenig weit. Tatsächlich wird die Milliarde über fünf Jahre gestreckt, in denen jeweils 200 Millionen Euro fließen. Auch für die Schulen gibt es mehr Geld.

Mit einer neuen 15a-Vereinbarung zu den Kindergärten wird der Bund den Ländern in den fünf Kindergartenjahren 2022/23 bis 2026/27 pro Jahr 200 Millionen Euro für frühe Sprachförderung und für den Ausbau des Angebots sowie das gratis Pflichtkindergartenjahr zur Verfügung stellen. Zusätzlich können die Länder aus der letzten dreijährigen Vertragsperiode nicht verbrauchte Mittel weiterverwenden.

Zu wenig für SPÖ und Neos

Während Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) einen "großen Wurf" feierte, übten Teile der Opposition harsche Kritik. SP-Bildungssprecherin Petra Tanzler sprach von einer verpassten Chance und einer Mogelpackung. Es gebe nur 57 Millionen mehr als jetzt und diese würden von der Inflation aufgefressen. Viel zu niedrig sind die Summen auch Neos-Bildungssprecherin Martina Künsberg Sarre. Denn Österreich sei etwa bei Ausbildung und Gruppengrößen ganz hinten. Um das aufzuholen, bräuchte es wirklich viel Geld.

Mehr Mittel werden indes auch für Pflichtschulen lockergemacht. Mit einer Aufstockung der Mittel soll der Ausbau der administrativen und psychosozialen Unterstützung an Schulen sowie der ganztägigen Schulplätze gefördert werden. Für das Restjahr 2022 sind 2,33 Millionen, für 2023 45,84 Millionen und von 2024 bis 2026 jährlich 22 Millionen Euro vorgesehen.

Familienbeihilfe für ukrainische Flüchtlinge

Familienbeihilfe erhalten nun auch ukrainische Flüchtlinge. Die entsprechende Regel, eingebracht mittels Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen, gilt rückwirkend mit dem Eintreffen in Österreich. Gegen die Stimmen der FPÖ wurden zudem die Kostensätze in der Grundversorgung für Flüchtlinge erhöht. Demnach steigt der Tagsatz von 21 auf 25 Euro. Bei jenen, die privat unterkommen, also keine staatliche Einrichtung in Anspruch nehmen, wird es 15 Euro mehr für die Unterbringung und 45 zusätzlich für die Verpflegung geben. Die Summe wächst in diesem Bereich somit von 365 auf 425 Euro an.(APA, red, 8.7.2022)