Kickl belegte mit einem negativen Antikörpertest, nicht geimpft zu sein.

Foto: Herbert Neubauer

Wien – FPÖ-Chef Herbert Kickl hat eine Klage gegen den PR-Berater Wolfgang Rosam wegen einer von diesem in den Raum gestellten heimlichen Corona-Impfung verloren. Konkret ging es um einen Auftritt Rosams beim Sender "oe24.at" im vorigen Herbst, bei dem er Gerüchte wiedergab, der FPÖ-Chef könnte entgegen seinen eigenen Angaben bereits gegen COVID-19 geimpft sein. Laut "Falter" wies das Handelsgericht Wien das Begehren Kickls auf Unterlassung und Widerruf ab.

Rosam hatte auf Sendung gemeint, dass ihm ein Gerücht über Kickl zu Ohren gekommen sei: "Es gibt ja ganz böse Zungen, muss ich aufpassen, was ich jetzt sage. Ich sage jetzt nicht, dass es so ist, aber ich habe gehört, er wäre schon geimpft." Kickl konterte darauf mit einem öffentlich präsentierten negativen Antikörpertest – und der Klage wegen ehrenrühriger und kreditschädigender Aussagen.

"Politiker müssen höheren Grad an Toleranz zeigen"

"Die Grenzen zulässiger Kritik an Politikern in der Ausübung ihres öffentlichen Amts sind im Allgemeinen weiter gesteckt als bei Privatpersonen, weil sich Politiker unweigerlich und wissentlich der eingehenden Beurteilung ihrer Worte und Taten durch die Presse und die allgemeine Öffentlichkeit aussetzen. Politiker müssen daher einen höheren Grad an Toleranz zeigen, besonders wenn sie selbst öffentliche Äußerungen tätigen, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen", zitierte der "Falter" aus dem Urteil. Außerdem habe Rosam selbst eingeräumt, das Gerücht käme von "bösen Zungen": "Damit hat der Beklagte aber auch unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht, dass es sich dabei lediglich um ein Gerücht über den Kläger handelt, er sich selbst nicht mit diesem identifiziert und selbst auch nicht behauptet bzw. weiß, ob dieses Gerücht wahr sei."

Für Rosam und seinen Rechtsanwalt Alfred Noll ist das ein "Sieg über die Meinungsfreiheit". "Wenn man Derartiges in einer politischen TV-Analyse nicht mehr sagen dürfte und Politiker das jederzeit einklagen könnten, hörte sich jeder öffentliche und journalistische politische Diskurs auf", sagt Rosam.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Kickl kann dagegen berufen. (APA, red, 9./10.7.2022)