Endlich ist die Traumwohnung gefunden. Doch es gibt für Wohnungssuchende viele Hürden.

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Lohnzettel, Ausweiskopie, Bonitätsnachweis – das verlangen die meisten Vermieterinnen von Interessenten einer Wohnung heute, besonders dann, wenn sie nicht von einer Privatperson vergeben wird, sondern von einem Immobilienunternehmen. Auch Motivationsschreiben, in denen man mehr oder weniger blumig darlegen darf, warum man der ideale Mieter ist, sind keine Seltenheit mehr.

Die eine oder andere Vermieterin will mittlerweile aber auch eine sogenannte Vermieterauskunft bzw. eine Vorvermieterbescheinigung sehen. Dem STANDARD liegt ein solches Formular vor, das neben Passkopie, Meldezettel, Einkommensnachweis sowie "Selbstdarstellung" des Interessenten dem Mietanbot beigelegt werden muss. Es wurde einem Wohnungssuchenden von einem Wiener Immobilienmakler auf Wunsch der Vermieterin übermittelt.

Kündigungsgrund, Zahlungsrückstände

Diese Vorvermieterbescheinigung muss vom aktuellen Vermieter bzw. der bisherigen Hausverwaltung ausgefüllt werden. Darin ist, so vorhanden, der Kündigungsgrund zu vermerken, außerdem, ob es Zahlungsrückstände gibt. Angekreuzt werden muss außerdem, ob die Miete in den letzten zwölf Monaten "pünktlich und vollständig" überwiesen und ob die Wohnung in einem "ordnungsgemäßen Zustand" gehalten wurde.

Auch ob es mit dem Mieter oder der Mieterin Rechtsstreitigkeiten gegeben hat und die Art dieser Unstimmigkeiten wird in dem Formular erfragt, das mit Stempel und Unterschrift von Vermieterin oder Verwaltung versehen werden muss. Es darf aber – wenn nötig – auch mit etwas Verspätung, also nach dem Mietanbot, übermittelt werden. Immerhin dauere die Einholung dieser Information mitunter etwas länger, schreibt der Makler an den Wohnungssuchenden.

"Keine Verwunderung"

Auf Nachfrage des STANDARD erklärt der Makler, dass solche Formulare bei ihm "seit vier bis fünf Jahren" und bei so gut wie jeder Wohnungsvergabe zum Einsatz kommen. Auch bei Mietinteressentinnen gebe es diesbezüglich "keine Verwunderung".

In manchen Fällen müsse man aber schon differenzieren, weil Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter oder der Vermieterin nicht immer vom Mieter verschuldet seien, etwa wenn es um eine kaputte Heizung geht. "Das muss man dann von Fall zu Fall separat darstellen", sagt der Makler, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will.

Wenn es sich bei den Streitereien aber um ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle handelt, etwa weil der Mieter sich gegen eine zu hohe Miete im Altbau wehrt, "kommt es schon vor, dass diese Mieter nicht genommen werden". Letztendlich sage das Zeugnis, das einem vom bisherigen Vermieter ausgestellt wird, mehr aus als Lohnzettel, ist der Makler sicher.

Infos von den Nachbarn

Doch auch für ihn gibt es Grenzen: Ein "namhaftes Unternehmen" habe auch schon einmal ein Formular von Wohnungssuchenden verlangt, in dem die bisherigen Nachbarinnen und Nachbarn bescheinigen mussten, dass man ein angenehmer Zeitgenosse ist.

"Da haben wir die Notbremse gezogen", sagt der Makler – wohlwissend, dass das Unternehmen dann wohl zu einem anderen Maklerbüro weitergezogen ist.

Bei Mieterschützerinnen und Mieterschützern sorgt der in den letzten Jahren zunehmende "Daten-Striptease" bei der Wohnungssuche für Kopfschütteln – auch weil man nicht weiß, wie sorgsam mit den Daten, die man dem Vermieter auf dem Silbertablett serviert, umgegangen wird.

Nicht ausfüllen

Laut Mietervereinigung kommen solche Vorvermieterbescheinigungen "sehr selten" vor. Die Juristinnen und Juristen betonen aber, dass Wohnungssuchende nicht verpflichtet sind, diese Auskunft einzuholen oder vorzulegen. Man rät sogar dazu, das nicht zu tun, damit sich die Praxis am Wohnungsmarkt gar nicht erst etabliert.

Klar ist aber auch, dass man die Traumwohnung dann wohl nicht bekommen wird. Der erwähnte Wohnungssuchende hat die Vorvermieterbescheinigung mittlerweile jedenfalls an seinen jetzigen Vermieter weitergeleitet – und hofft, dass dieser ihm ein positives Zeugnis ausstellt. (Franziska Zoidl, 15.7.2022)