Whistleblowerinnen und Whistleblower sollen künftig auch in Österreich besser geschützt werden. Der Gesetzesentwurf ist noch in Begutachtung.

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Am Freitag geht die Begutachtungsfrist zum sogenannten Whistleblower-Gesetz zu Ende, also zum Entwurf für das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG). Diesen hat die Koalitionsregierung am 3. Juni eingebracht – also erst fast sechs Monate nach Ende der Umsetzungsfrist für die entsprechende EU-Richtlinie. Ziel des Gesetzes ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber ("Whistleblower") zu schützen, die Korruptionsverdachtsfälle melden, ob in Unternehmen oder Behörden oder anderen Institutionen – es geht also darum, Vertrauen aufzubauen und Rechtssicherheit für die Whistleblower herzustellen.

Transparency International Austria (TI-Austria) geht der Gesetzesentwurf der österreichischen Regierung nicht weit genug, das erschließt sich aus der Stellungnahme, die die Korruptionsbekämpfer nun eingebracht haben. Die Chance, Vertrauen aufzubauen, werde vertan, in vielen Belangen gehe der Entwurf an der Realität vorbei, heißt es in der achtseitigen Unterlage.

Schutz geht nicht weit genug

So kritisiert TI-Austria, dass das Gesetz zwar jenen, die Korruptionsfälle melden, Schutz böte, nicht aber jenen, die etwa Fälle von Straftatbeständen wie Betrug oder Untreue bekannt machen. Diese seien aber weitaus häufiger, wie TI-Austria unter Bezugnahme auf die österreichische Kriminalstatistik 2020 feststellt. Zudem monieren die Korruptionsbekämpfer, dass das Thema Anonymität – das ja wie die Vertraulichkeit auch eine ganz wesentliche Rolle bei Whistleblowern spielt – "keine prominente Erwähnung" im Gesetzestext finde. Beide Begriffe müssten aber als "essenzielle Begriffsbestimmungen" exakt definiert werden.

Für "gänzlich verfehlt" hält Transparency Austria die "mangelnden Sanktionen" für Unternehmen, die die im geplanten Gesetz vorgeschriebenen Hinweisgebersysteme nicht einführen. Das Sanktionensystem im Gesetzesentwurf sei überhaupt "nicht ausreichend ausgewogen". Denn auf der anderen Seite würden für potenzielle Hinweisgeber Hürden und ein "Drohszenario" aufgebaut. Leuten, die wissentlich falsche oder irreführende Tipps melden, drohen Geldstrafen von 20.000 Euro und im Wiederholungsfall von 40.000 Euro. Allerdings gelte für jene, die Tippgeber an der Ausübung ihrer im HSchG gewährten Rechte hindern oder ihnen gegenüber Vergeltungsmaßnahmen setzen, derselbe Strafrahmen.

Mehr Klarheit für Unternehmen

Das Fazit von IT-Austria: Der Entwurf beinhalte gute Ansätze, müsse jedoch in vielen Bereichen nachgebessert werden, um Whistleblowern uneingeschränkten Schutz zu gewähren. Zudem bräuchten auch Unternehmen und Organisationen mehr Klarheit, damit sie die Vorgaben für die Meldesysteme, also die Einrichtung "angemessener" Meldestellen, erfüllen könnten.

Der Gesetzesentwurf wurde vom Arbeitsministerium eingebracht, gelten soll das HSchG für private Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden, für juristische Personen des öffentlichen Sektors sowie Regionalverwaltungen und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern. Nach Inkrafttreten des Gesetzes hätten die Unternehmen sechs Monate Zeit, um einen internen Meldekanal zu installieren. Kleinere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollen eine Übergangsfrist bis 18. Dezember 2023 bekommen.

Bei der verspäteten Einbringung des Gesetzesentwurfs hatten das Arbeitsministerium unter Martin Kocher und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) darauf hingewiesen, dass nur vier Länder die EU-Richtlinie fristgerecht umgesetzt hätten. Die EU-Kommission hatte im Jänner ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. (Renate Graber, 13.7.2022)