Am Ballermann ein Hit: "Layla" von DJ Robin und Schürze.

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"Layla" ist ein schönes Lied. Eines mit dem vielleicht längsten Outro der Popgeschichte, ein melancholisch-schönes Instrumentalstück, ein Appendix de luxe, wenn man so will.

"Layla" ist zurzeit in den Charts. Aber nicht jenes von Eric Clapton, sondern ein Lied selben Namens, das sich DJ Robin & Schürze haben einfallen lassen. Dieses "Layla" ist ein Ballermann-Hit, ist in den deutschen und heimischen Charts auf Nummer eins.

Zu einem Ballermann-Hit wird aber keine subtile musikalische Meditation, dementsprechend ist Robins "Layla" etwas schlicht gebaut, etwas einfach getextet, etwas in Richtung geistarmen Hedonismus verbogen, damit man ein etwaiges Abitur der Akteure dahinter nicht gleich erkennt.

Anlassfall "Donaulied"

Die titelgebende Figur der "Layla" wird so besungen: "Eine geile Figur, blondes Haar", und als "schöner, jünger, geiler" geoutet. Die bayrische Stadt Würzburg hat deshalb verfügt, dass dieses Lied bei ihrem Volksfest nicht gespielt werden darf. Das Volksfest hat 2021 eine Vereinbarung mit der Stadt getroffen, dass keine Lieder gespielt werden, die rassistische oder sexistische Inhalte haben. Anlassfall war das "Donaulied", in dem es um eine Vergewaltigung geht.

Summerfield Records

DJ Robin meint in der deutschen "Bild" dazu: "Es geht bei dem Song nicht um eine Prostituierte, es geht um eine Puffmutter. Die passt auf die Prostituierten auf und leitet den Puff. Daher kommt in dem Lied kein Sexismus vor."

Kritisch sieht das Verbot auch der deutsche Justizminister Marco Buschmann (FDP): "Man muss Schlagertexte nicht mögen. Man kann sie sogar doof oder geschmacklos finden. Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zu viel." (red, 13.7.2022)