Der Report der EU-Kommission äußert Sorgen über hohe staatliche Werbeausgaben und den damit verbundenen politischen Einfluss.

Foto: STANDARD, Cremer

Brüssel/Wien – Die EU-Kommission empfiehlt Österreich, die Errichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft nach "europäischen Standards" fortzusetzen. Außerdem solle die Justiz in die Bestellung von hochrangigen Gerichtspräsidenten einbezogen werden, heißt es in dem am Mittwoch vorgelegten Bericht der EU-Kommission zur Rechtsstaatlichkeit. Der Report äußert zudem wieder Sorgen über hohe staatliche Werbeausgaben und den damit verbundenen politischen Einfluss.

Grundsätzlich bescheinigt die EU-Kommission Österreich, dass sich die Effizienz des heimischen Justizsystems weiter verbessert habe, vor allem für Verwaltungsfälle, "und das Niveau der wahrgenommenen Justiz-Unabhängigkeit ist weiterhin sehr hoch". Eine Reihe wichtiger Reformbemühungen sei im Gange. Das freut auch Justizministerin Alma Zadic, die in einer Aussendung antwortete: "Diese Ergebnisse zeigen, dass wir uns auf einem guten Weg befinden. Ich werde weiterhin alles daran setzen, das Vertrauen in die Justiz zu stärken und deren unabhängige Arbeit nachhaltig abzusichern."

Zur Empfehlung der Kommission hinsichtlich einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft meint die Justizministerin, das sei "der nächste logische Schritt zur weiteren strukturellen Absicherung der Unabhängigkeit der Justiz." Damit können Ermittlungen noch unbeeinflusster geführt werden und es bleiben mehr Zeit und Ressourcen für die eigentliche Ermittlungstätigkeit.

Europa- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) kündigte an, die Empfehlungen in Hinblick auf mögliche Verbesserungen genau studieren zu wollen. "Der Bericht der EU-Kommission attestiert Österreich ein hohes Niveau in allen Bereichen der Rechtsstaatlichkeit", sagte sie. "Ohne Zweifel gibt es nur an wenigen Orten der Welt so starke Institutionen wie in Österreich." Wo der Bericht Raum für Verbesserungen sehe, seien zentrale Reformen auf den Weg gebracht worden. Rechtsstaatlichkeit sei ein Grundpfeiler der EU und Voraussetzung für die Zusammenarbeit in der Rechts- und Wertegemeinschaft.

Kritik an Arbeitsbedingungen für Medien

Kritik äußert die EU-Kommission auch zu den Arbeitsbedingungen für Medien. "Während die Standards der journalistischen Profession gut sind, waren Journalisten Drohungen und Schikanen ausgesetzt, insbesondere während Protesten", heißt es in dem Bericht. Das rechtliche Umfeld für Medien sei in Österreich aber stark und Medieneinrichtungen würden unabhängig funktionieren.

Während die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien rechtlich abgesichert sei, gebe es allerdings "Herausforderungen" bezüglich der politischen Einflussnahme auf die Besetzung von Managementposten. Mangel gebe es auch an einem umfassenden und durchsetzbaren Rechtsrahmen für den Dokumentenzugang, ein Gesetzesentwurf sei nicht vorangekommen.

Hier sieht Zadic Medienministerin Susanne Raab am Zug: "Die seit langem geplanten Gesetzesnovellen zu Medientransparenz und Presseförderung müssen rasch in Umsetzung gebracht werden", meinte die Justizministerin.

Regeln für Parteienfinanzierung

Zu den weiteren Empfehlungen der EU-Kommission gehört darüber hinaus der Abschluss der rechtlichen Überarbeitung der Regeln für die Parteienfinanzierung und entsprechender Prüfmöglichkeiten für den Rechnungshof. Weiters sollte Österreich wirksame Regeln zur Erklärung finanzieller Interessen für Abgeordnete des Parlaments einführen, verbunden mit einem effizienten Monitoring und Sanktionsmechanismen. Der Rechtsrahmen für die Vergabe staatlicher Werbung sollte auf allen Ebenen reformiert werden, um Fairness und Transparenz zu gewährleisten. (APA, 13.7.2022)