Durch das Auslaufen der Regelung drängten nun zahlreiche Firmen ihre Mitarbeitenden dazu, wieder aus dem Homeoffice zurückzukehren.

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Österreichische Dienstnehmer von deutschen Unternehmen dürfen seit 1. Juli 2022 nicht weiter im Homeoffice arbeiten. Sie sind laut der Steuerberatungskanzlei TPA dazu gezwungen, wieder zur Arbeitsstätte zu fahren. Die heimische steuerliche Regelung führt laut TPA nämlich dazu, dass bei österreichischen Dienstnehmern ausländischer Unternehmen eine Betriebsstätte in Österreich entstehe. Und diese führe für ausländische Unternehmen zu hohen Compliance-Kosten.

Mit Deutschland gab es eine bis zum 1. Juli 2022 befristete Vereinbarung, die Homeoffice-Betriebsstätten-Regelung während der Corona-Pandemie auszusetzen, machte die Kanzlei aufmerksam. Durch das Auslaufen dieser Regelung drängten nun zahlreiche deutsche Unternehmen ihre österreichischen Mitarbeiter wieder dazu, die Wegstrecke zum Unternehmenssitz täglich zurückzulegen. Aber auch Unternehmen anderer Nachbarstaaten hielten ihre österreichischen Arbeitnehmer dazu an, nicht im Homeoffice zu arbeiten, sondern die Fahrt zum Unternehmen auf sich zu nehmen, damit dem ausländischen Unternehmen keine Betriebsstätte in Österreich entsteht. Dafür reicht mehr als ein Tag in der Woche Homeoffice bereits, sagte TPA-Steuerberaterin Yasmin Wagner auf APA-Nachfrage.

Zahl der Betroffenen unklar

Wie viele Österreicherinnen und Österreicher betroffen sind, war durch TPA nicht zu beantworten. Die Firma erhalte aber viele Anfragen auch von Nichtklienten, so Wagner. Bei den Kosten für die Firmen gehe es nicht so sehr um eine höhere Besteuerung, sondern um eine kompliziertere Steuererklärung, nötige Extraaufzeichnungen, die Registrierung der Betriebsstätte – all dies verursache Kosten.

Für den Grenzgänger selbst entstehe kein steuerlicher Unterschied. "Das österreichische Steueraufkommen würde wohl bei Abschaffung der 'Homeoffice-Betriebsstätten' nicht vermindert werden, da das Arbeitseinkommen der im Homeoffice in Österreich arbeitenden Dienstnehmer ausländischer Unternehmen auch in Österreich zu besteuern ist", erläuterte sie zuvor in einer Unternehmensaussendung. "Pendelt demgegenüber der österreichische Dienstnehmer zum ausländischen Unternehmen, hat – außerhalb der sogenannten 'Grenzgängerregelung' – der ausländische Staat und nicht Österreich das Besteuerungsrecht an den Arbeitseinkünften." (APA, 14.7.2022)