Die Causa Europacamp geht weiter.

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Wien – Im jahrelangen Rechtsstreit um mutmaßlich unzulässige Parteispenden hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) der SPÖ nun zumindest teilweise recht gegeben. Inhaltlich geht es um mehrere Grundstücke am Attersee, die das Land Oberösterreich günstig an die Sozialistische Jugend verpachtet hat. Der Rechnungshof und der Parteien-Senat im Kanzleramt werteten dies als unzulässige Parteispende. Die Höchstrichter sehen das in zumindest einem Fall anders und haben die Strafe aufgehoben.

Die ÖVP muss dagegen für ein günstig an die Parteijugend verpachtetes Seegrundstück bezahlen. Die Strafe von 70.000 Euro für das Jahr 2017 wurde bestätigt. Für 2018 droht der ÖVP eine weitere Geldbuße in derselben Höhe.

Das SPÖ-Europacamp befindet sich auf mehreren zusammenhängenden Grundstücken, und die Überlassung eines dieser Grundstücke ist aus Sicht der Höchstrichter nicht als Parteispende zu werten. Daher hat das Gericht die gesamte Strafe von 45.000 Euro aufgehoben. Diese aufgehobene Strafe betrifft das Jahr 2017. Allerdings hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt auch für 2018 und 2019 weitere Strafen in derselben Höhe gegen die SPÖ verhängt, die nun ebenfalls wackeln.

Historische Begründung

Der Verwaltungsgerichtshof begründete seine am Donnerstag veröffentlichte Entscheidung mit der Historie eines der Grundstücke: Die ursprünglichen Eigentümer hatten die (in der NS-Zeit enteignete und später zurückerstattete) Liegenschaft nämlich mit der expliziten Auflage an das Land Oberösterreich verkauft, die Immobilie der Sozialistischen Jugend zu überlassen. Und zwar für 99 Jahre und zu einem symbolischen Pachtzins. Daher urteilten die Höchstrichter, dass das Land den Pachtvertrag mit der SPÖ-Jugend nicht freiwillig eingegangen sei. Folglich wurde die günstige Pacht auch nicht als Parteispende gewertet.

Anders im Fall der ÖVP: Hier urteilten die Höchstrichter, dass das Land Oberösterreich der ÖVP-Parteijugend den günstigen Pachtzins von zehn Euro pro Jahr bis inklusive 2018 freiwillig eingeräumt hatte. Die für 2017 verhängte Strafe von 70.000 Euro wurde daher bestätigt. Das Verfahren für 2018 läuft noch. Seit 2019 bezahlt die Junge Volkspartei, die am Mondsee einen Campingplatz betreibt, einen höheren Mietzins.

Offene Fragen

Unklar war vorerst, ob und in welcher Höhe der SPÖ nun doch noch eine Strafe für die anderen Grundstücke des "Europacamp" drohen könnte. Denn bezüglich der anderen Grundstücksteile besteht aus Sicht der Höchstrichter "kein Zweifel am freiwilligen Eingehen des Pachtvertrages durch das Land Oberösterreich im Jahr 1962". Allerdings hatten weder der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt noch das Bundesverwaltungsgericht im bisherigen Verfahren den Marktwert dieser Grundstücksteile ermittelt, weshalb der Verwaltungsgerichtshof die gesamte Strafe aufhob.

Bestätigt haben die Höchstrichter eine weitere, 19.000 Euro hohe Strafe gegen die SPÖ wegen unzulässiger Inserate im Wahlkampf 2017. Damals hatten der Pensionistenverband und die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter für SP-Kanzlerkandidat Christian Kern geworben. Beide Organisationen sind zwar SP-nahe, aber formal von der Partei getrennt. Daher hätte die SPÖ die Inserate der Verbände als Spenden melden müssen, wie auch die Höchstrichter bestätigten. Weil das unterblieben ist, muss die SPÖ nun 19.000 Euro bezahlen. (APA, 14.7.2022)