Im niederösterreichischen Regierungsviertel in St. Pölten machte eine Dienstanweisung die Runde, die nun für Aufregung sorgt.

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Die Volkspartei von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner wird von den anderen Parteien verdächtigt, sich von der öffentlichen Hand querfinanziert zu haben – sie bestreitet das.

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St. Pölten – Ein Bericht des Nachrichtenmagazins "Profil" sorgte am Donnerstag für Aufregung in Niederösterreich: Wie berichtet erging an alle Behörden des Landes die Anweisung, dem Landesrechungshof Unterlagen und Informationen nicht direkt zu übermitteln, sondern diese zunächst der Innenrevision in der Landesamtsdirektion zu schicken. Die SPÖ forderte ein "sofortiges Ende der Niederösterreich-Zensur", die FPÖ verortete Einschüchterung und Schönfärberei durch das Land, die Neos stellten in den Raum, dass die Prüferinnen und Prüfer "vom System Volkspartei an ihrer Arbeit behindert werden", die Grünen sahen in der Anweisung einen "Ausbau der Message-Control".

Das Land reagierte darauf mit der Klarstellung, dass diese Anweisung schon länger gelebte Praxis sei und nur aktualisiert worden sei. Grund dafür sei der vom Rechnungshof verwendete Cloud-Service, über den Daten an die Prüferinnen und Prüfer übermittelt werden müssen, heißt es in einer Aussendung. "Da aufgrund der Vertraulichkeit der Unterlagen nur ein beschränkter Personenkreis zu diesem Cloud-Service Zugang erhalten soll, wurden für den Bereich des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung diese Zugänge grundsätzlich für drei Mitarbeiter der Innenrevision angefordert."

Landesrechnungshof verweist auf Verfassung

Der Landesrechnungshof selbst gibt sich gelassen – und verweist auf seine in der Landesverfassung verbrieften Rechte, die "durch Dienstanweisungen der Verwaltung nicht geändert oder beschnitten" werden könnten. Das schreibt Präsidentin Edith Goldeband in einer Stellungnahme an den STANDARD.

Die niederösterreichische Verfassung hält fest, dass alle Stellen mit dem Landesrechnungshof "unmittelbar" kommunizieren müssen. "Das gilt unabhängig von einer anderslautenden internen Anweisung und kann vom Landesrechnungshof beim Verfassungsgerichtshof, zum Beispiel im Fall von grundlosen Verzögerungen, geltend gemacht und durchgesetzt werden." Außerdem würde sie dem Rechnungshof-Ausschuss und dem Landtag "natürlich umgehend darüber berichten", sagt Goldeband.

Laufende Prüfung nicht betroffen

Man lese die Dienstanweisung deshalb "verfassungskonform". In vielen Fällen würde sie aber ohnehin nicht schlagend, denn der Landesrechnungshof kann in elektronische Akten des Landes direkt Einsicht nehmen.

Die laufende Sonderprüfung von Unternehmen im (teilweisen) Landesbesitz berühre die Anweisung übrigens sowieso nicht – denn die Firmen sind von der Anweisung aus der Landesamtsdirektion nicht umfasst. Aktuell prüft der Rechnungshof auf Verlangen von SPÖ, FPÖ, Grünen und Neos ja, ob landeseigene Unternehmen durch Inserate in Parteimedien die Volkspartei querfinanziert haben. Die Partei von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner bestreitet das entschieden.

"Wüssten uns zu wehren!"

"Es soll nicht der falsche Eindruck entstehen, der Landesrechnungshof könne durch interne Anweisungen welcher Art auch immer in seinen Prüfungsbefugnissen beschnitten oder in seiner Kontrollarbeit behindert werden und müsste oder würde sich das gefallen lassen", sagt Goldeband. Das hätten die von Sonderprüfung betroffenen Stellen und Unternehmungen "wahrlich nicht verdient", sie seien von Anfang an kooperativ gewesen. "Nein, wir prüfen ungehindert und wüssten uns zu wehren! Und das wissen nicht nur die überprüften Stellen!" (red, 15.7.2022)