GIS-Chef Alexander Hirschbeck glaubt an keine großen Einbrüche durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

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Zu Beginn dieser Woche stellte das Bundesverwaltungsgericht klar, dass Österreichs Privatzimmervermieter auch bei mehreren Empfangsgeräten in ihren einzelnen vermieteten Zimmern nur einmal Rundfunkgebühr bezahlen müssen.

Wie GIS-Geschäftsführer Alexander Hirschbeck auf STANDARD-Anfrage klarstellt, muss für privat vermietete Apartments oder Ferienwohnungen aber weiterhin separat Rundfunkgebühr entrichtet werden. "Wir gehen davon aus, dass wir aufgrund dieses Erkenntnisses österreichweit kaum Teilnehmer verlieren werden", zeigt sich Hirschbeck überzeugt.

Sonderregel

Schon bisher galt gemäß Rundfunkgebührengesetz § 3 Abs. 1 die Sonderregel, dass an einem Standort und innerhalb eines "Wohnungsverbandes" eine unbeschränkte Anzahl von Radio- bzw. Fernsehempfangseinrichtungen betrieben werden darf.

Eigene Wohnungen, die beispielsweise via Airbnb oder als Ferienapartments privat vermietet werden, fallen nicht unter diese Sonderregelung.

Der Tiroler Privatvermieter-Verband hatte für Verwirrung gesorgt, da er in einer Pressemitteilung nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs auch von Ferienwohnungen sprach, die nun von der GIS ausgenommen wären. Das steht so aber nicht in der Entscheidung des Gerichts.

Es wurde lediglich klargestellt, dass zwischen Zimmern und kleinen Apartments innerhalb des sogenannten häuslichen Wohnungsverbands nicht unterschieden werde. Für beide gelte aber weiterhin, dass insgesamt maximal zehn Betten vermietet werden dürfen. (awe, 15.7. 2022)