Wer seinen Energieverbrauch nicht senkt, soll dies in Form hoher Preise spüren, so die Idee.

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Wien – Bis zum Beginn der Heizsaison will Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) die Stütze bei den Energiepreisen fertig haben. So einfach, wie der Vorschlag für einen Energiepreisdeckel klingt, so kompliziert ist es in der Praxis. Das beginnt bei der Frage, wie viel an Grundbedarf den Haushalten zu einem verminderten, vom Staat gestützten Preis überhaupt zugeteilt werden müsste.

Theoretisch wäre es sogar möglich, dass die Energieversorger diesen Normbedarf zum Nulltarif liefern, sagt Wifo-Chef Gabriel Felbermayr. Entscheidend sei, dass der darüber hinausgehende Strom- und Gasbedarf zum (aktuell hohen) Marktpreis geliefert werde. Nur das sporne Bevölkerung und Unternehmen zum Energiesparen an. Auch dürften mit einer Energiepreisgrenze nicht neue Ungerechtigkeiten geschaffen werden.

  • Normverbrauch, Obergrenzen

Richtig kompliziert wird es bei der Frage, wie unterschiedliche Haushaltsgrößen bei der Berechnung des Normverbrauchs beziehungsweise der Gutschrift für die Grundlast berücksichtigt werden. Die Zahl der in einem Haushalt lebenden Personen scheint nicht der Königsweg zu sein, eher schon die Wohnungsgröße. Denn zwar verbrauchen mehr Personen mehr Wasser und Strom, der Gasverbrauch für die Heizung hingegen variiert kaum.

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Die Gewerkschaft will noch genauer auf die Energiepreise hinschauen lassen und fordert die Einsetzung einer Preiskommission.
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Als Messlatte für den Normverbrauch böte sich etwa der Energieverbrauch vor der Krise an, beispielsweise der Durchschnitt der vergangenen drei Jahre. Damit würden singuläre Verbrauchsspitzen wie der Kauf eines Elektroautos abgeschliffen. Beim Preis ist es ähnlich, da könnte es ein Mittelwert mehrerer Jahre vor der Coronakrise sein, um eine Verzerrung durch die im ersten Coronajahr 2020 stark gesunkenen Energiepreise hintanzuhalten.

  • Gas und/oder Strom?

Die Frage ist auch, ob Gas und Strom gleich behandelt werden. Im Moment scheint der Handlungsbedarf beim Gaspreis höher zu sein, weil die Preisausschläge aufgrund der Auseinandersetzung mit Russland länger anhalten dürften und sich noch verschärfen könnten. Der Marktpreis für Strom müsse jedenfalls runter, sagt Wifo-Chef Felbermayr. Aber dabei dürften keine neuen Ungerechtigkeiten geschaffen werden. Heißt auf gut Deutsch: Nicht mit der Gießkanne, was steuertechnisch eine Herausforderung darstellt, wie die Auszahlung des Energiekostenzuschusses zeigte. Es spricht einiges dafür, dass mit Gutschriften gearbeitet wird, die über Versorger zum Haushalt kommen.

  • Anreiz zum Energiesparen

Unerlässlich ist, sagen viele Experten, dass der über den Grundbedarf hinausgehende Verbrauch zum deutlich höheren Marktpreis bezogen wird. Andernfalls bestehe kein Anreiz zum Energiesparen, sagt Felbermayr, der seinen eigenen Vorschlag nun mit Energieexperten der Ministerien und den Energieversorgern verfeinern soll. Das Energieministerium prüft seinerseits "die energiepolitischen Fragestellungen".

  • Kosten oder Gewinne?

Zu klären ist darüber hinaus, wie den Versorgern der Einnahmenentfall kompensiert wird. Ersetzt der Staat die volle Differenz zum Marktpreis und damit entgangene Gewinne oder nur die entstandenen Kosten? Die Energieversorger äußern sich dazu nicht, sie sind froh, dass es eine Stütze für Verbraucher geben wird statt eines Eingriffs in den Marktpreis.

  • Preiskommission, Preisgesetz

Auf die Forderung von ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian nach Einsetzung einer Preiskommission reagieren Rechtsexperten mit Kopfschütteln. Ein solches Gremium würde nichts ausrichten, denn dem Wirtschaftsminister sind Eingriffe in die Preisgestaltung gemäß Preisgesetz grundsätzlich nur sehr eingeschränkt erlaubt. Eine amtliche Preisfestsetzung ist nur möglich, wenn ein Preis oder eine Leistung "die internationale Preisentwicklung (...) den allgemeinen Preisindex des betreffenden Wirtschaftszweiges (...) in einem ungewöhnlichen Maße übersteigt", wie es im Preisgesetz heißt.

"Ungewöhnlich" ist freilich eine kursorische Angabe. Sie ließ sich zuletzt nicht einmal bei der Untersuchung der stark gestiegenen Treibstoffpreise durch die Bundeswettbewerbsbehörde erhärten. Die BWB fand wohl Indizien für erhöhte Bruttomargen, aber nicht für Preisabsprachen.

  • Preisstopp – aber nicht für Gas und Strom

Bei Gefahr in Verzug könnte der Wirtschaftsminister laut Preisgesetz einen Preisstopp für sechs Wochen verhängen, ansonsten einen "volkswirtschaftlich gerechtfertigten Preis bestimmen". Allerdings: Das alles gilt nicht für Strom und Gas, sie sind vom Preisgesetz ausgenommen. Eine Änderung des Gesetzes ist nur mit Verfassungsmehrheit möglich und auch nicht nach Belieben, denn es gibt EU-Richtlinien, die einzuhalten sind.

Das Wirtschaftsministerium winkt ab. Die Analysen zur Teuerung würden von der Expertengruppe zur Beobachtung und Analyse der Inflation laufend gemacht, für Strom und Gaspreis hingegen brauche es europäische Regelungen. (Luise Ungerboeck, 18.7.2022)